Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre vom 01.11.2025 bis 31.10.2028 mit 2-maliger beidseitiger Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2028/2029 und 2029/2030). Der Einsatz beginnt saisonbedingt ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 15.05. des Folgejahres (Leistungszeitraum). Die erforderlichen Betriebsmittel (Personal- und Sachmittel) müssen jeweils ab 15.11. eines jeden Jahres bis 15.04. des Folgejahres einsatzbereit sein (Einsatzbereitschaft). Rahmenvertrag: Ein Anspruch auf die in der EU-Bekanntmachung bekanntgegebene Schätzmenge an Leistungen respektive deren Gegenwert (der in EUR angegebene Gegenwert [Auftragsschätzwert] bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit für fünf Jahre bzw. fünf Winterdienstperioden) besteht nicht. Prognostisch ist mindestens mit dem 0,5-fachen des bekanntgegebenen Schätzwertes zu rechnen, wobei aber auch hierauf kein Anspruch besteht. Maximal wird mit dem 2,0-fachen des veröffentlichten Auftragsschätzwertes zu rechnen sein (Höchstmenge). Die Höchstmenge dieses Rahmenvertrags beträgt 1.090.000,00 €. Darüberhinausgehende Beauftragungen, also über den Faktor 2,0 hinaus, erfolgen gemäß der Rechtsprechung des EuGH im Wege einer sogenannten Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB. Vergleiche im Übrigen auch die einschlägigen Bestimmungen des Werkvertrages.
Der Mittelwert der Einsatzstunden beträgt ca. 1.000 Stunden pro Jahr. Die Loipenpräparierung inkl. Schneemanagement gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Änderung der Verkehrssicherungspflicht). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Strecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Es hat eine tägliche Präparierung bis 09.00 Uhr zu erfolgen. Nach der Alarmierung durch den Auftraggeber ist die Präparierung in angemessener Zeit durchzuführen. Der Auftragnehmer führt die Loipenpräparierung inkl. des Schneemanagements auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die Leistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Sonstige, nicht vom Telematik-System dokumentierte Arbeiten, unter anderem Tätigkeiten des Schneemanagements, sind händisch oder in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und recht schneller Entscheidung vor Ort) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Für die Präparation der Loipen und Winterwanderwege werden zwei Loipenspurgeräte mit Gummiketten benötigt: Ein großes Loipenspurgerät mit mindestens 250 PS und einer Breite von ca. 5,50 m sowie ein kleines Loipenspurgerät mit mindestens 200 PS und einer Breite von ca. 3,50 m. Für das Schneemanagement wird ein Traktor oder gleichwertiges Fahrzeug mit Anhänger (z.B. Mistbreiter) und Frontfräse (möglichst mit Sensorentechnik für die Bodenschonung) und -schleuder benötigt.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.