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Projekt-ID: #NAHBUS-001-2025

Fahrleistungen für Rufbusverkehre (Rahmenvereinbarungen) in 33 Mengenlosen

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03.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Ausgeschrieben wird der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg in 33 Mengenlosen für die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs je Los ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Kap. II. der Vergabeunterlagen).

Lose

33 Lose

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.12.2025

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

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