Projekt-ID: #2025/3096

Stadt Filderstadt - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung einer Anschlussunterkunft in der Gottlieb-Daimler-Straße

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Projektbeschreibung

Stadt Filderstadt - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung einer Anschlussunterkunft in der Gottlieb-Daimler-Straße

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Die Stadt Filderstadt plant die Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen inkl. Büroflächen für die Verwaltung und Technikflächen. Die Erstellung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Projektumfang. Das seitens der Stadt Filderstadt gepachtete Grundstück, auf dem die Anschlussunterkunft errichtet wird liegt in der Gottlieb-Daimler-Straße in Filderstadt. Der Bereich fällt in den Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB und es sind Anforderungen an den Hochwasserschutz (Starkregen) zu berücksichtigen. Die Stadt Filderstadt führt derzeit auf Basis von Mustergrundrissen eine Bauvoranfrage hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Bebauung im Außenbereich gem. § 246 Abs. 13 BauGB durch. Die Stadt Filderstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich abzeichnen, dass die Bauvoranfrage negativ beschieden wird. Derzeit geht die Stadt Filderstadt davon aus, dass der Betrieb des Gebäudes am vorgesehenen Standort nur für eine begrenzte Zeitspanne bis 2030 möglich ist. Um die Investition nachhaltig zu gestalten ist seitens der Stadt Filderstadt beabsichtigt, das Gebäude ggf. nach 2030 an dieser oder einer anderen Stelle weiter zu nutzen oder einer anderen Nutzung zuzuführen. Im Planungs- und Bauvertrag wird daher eine Öffnungsklausel für den Abbau, Transport und Wiederaufbau des Gebäudes an einem noch zu bestimmenden Standort vorgesehen. Diese Leistungen werden, sofern die Option abgerufen wird, separat vergütet. Das Gebäude ist entsprechend flexibel (Modul-/Systembau) zu planen und zu errichten. Die einzelnen Wohneinheiten sollen eine Nutzfläche von mindestens 30 qm haben, ausgelegt für 3 Personen. Jede Wohneinheit soll eine Sanitärzelle erhalten. Neben den Wohneinheiten für die Unterbringung von geflüchteten Personen soll noch ein Büro für die Hausleitung, ein Büro für Sozialarbeiter und ein Büro für Ehrenamtliche sowie ein Schulungsraumes vorgesehen werden. Zusätzlich sollen noch Bereiche für ca. 20 Waschmaschinenplätze, KfZ- und Fahrradabstellplätze sowie die Außenanlagen mit errichtet werden. Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Planung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Filderstadt das Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben. Der Bezug des Gebäudes muss spätestens im 1. Quartal 2027 erfolgen. Eine Fertigstellung bis Ende 2026 wäre daher wünschenswert und wird angestrebt. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d. h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden. Für die Realisierung des Neubaus und der Herstellung der Außenanlagen und die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur wird durch die Stadt Filderstadt ein maximales Projektbudget in Höhe von EUR 5 Mio. brutto für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes vorgesehen. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Die Stadt Filderstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze überschritten wird. Aufgrund der Förderbedingungen erfolgt ggf. eine stufenweise Beauftragung der Planungs- und Bauleistung. Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen, welcher unter dem EU-Schwellenwert liegt, geht der AG nicht davon aus, dass grundsätzlich eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre. Die Ausschreibung erfolgt dennoch - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 b EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, um möglichst großen Wettbewerb herzustellen.

Vertragslaufzeit 28.02.2026 – 30.12.2026

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