Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe. A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt: 1) Entgegennahme des Telefonats. 2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und Deeskalationsregeln. 3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen. Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW). 4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln. 5) ggf. Weiterleiten darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin. Das Call Center ist für die Anrufer/-innen montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten. Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt. Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage einzusetzen und zu schalten. B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische Anpassungen vorzunehmen.
Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe. A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt: 1) Entgegennahme des Telefonats. 2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und Deeskalationsregeln. 3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen. Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW). 4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln. 5) ggf. Weiterleiten darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin. Das Call Center ist für die Anrufer/-innen montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten. Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt. Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage einzusetzen und zu schalten. B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische Anpassungen vorzunehmen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.