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Projekt-ID: #2026_LK RT

Vergabe Betrieb Komposthof

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29.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Der Landkreis Reutlingen schreibt Betriebsleistungen für den Komposthof Pfullingen neu aus. Zu diesem Zweck verpachtet der Landkreis Reutlingen dem künftigen Auftragnehmer die Grundstücke des Komposthofs. Der Auftraggeber ist Erbbauberechtigter des Grundstücks Pfullingen, Im Selchental 2, 72793 Pfullingen. Auf dem vorgenannten Komposthof werden künftig die im Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen eingesammelten Bioabfälle (ohne Stadt Reutlingen) bis zur Inbetriebnahme des Entsorgungszentrum Reutlingen (EZR) umgeschlagen. Zudem werden künftig feuchte (grasig/krautige) Grünabfälle kompostiert. Des Weiteren erfolgt auf dem Komposthof die Annahme und Verwertung von holzigem Grüngut aus privaten Haushaltungen sowie von beauftragten Dritten - auch beauftragte Gewerbetriebe - der privaten Haushaltungen. Neben den genannten an feuchtem Grüngut aus dem Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen sind ggfs. weitere Mengen an feuchtem Grüngut von weiteren Städten des Landkreises Reutlingen, wie z. B. aus den Städten Metzingen und Pfullingen, auf dem Komposthof zu kompostieren. Analoges gilt hinsichtlich der Annahme und Verwertung von holzigem Grüngut.

Lose

2 Lose

Die Betriebsleistungen umfassen: - Optional: Umschlag der im Landkreis Reutlingen eingesammelten Bioabfälle (ohne Stadt Reutlingen) bis zur Inbetriebnahme des EZR, - Betrieb einer Grüngutannahmestelle (holziges Grüngut), Umschlag und Verwerten der am Komposthof angenommenen Mengen an holzigem Grüngut, welche nicht am Standort (zur Kompostierung) verwertet werden können, - Umschlag und Verwerten von angelieferten Mengen an holzigem Grüngut, welches an anderen Standorten (Häckselplätzen) des Landkreises Reutlingen und anderen Anfallorten erfasst und im Auftrag des Auftraggebers angeliefert wer-den und welche nicht am Standort (zur Kompostierung) verwertet werden können, - Betrieb einer Grüngutannahmestelle (feuchtes Grüngut), - Übernahme von feuchtem Grüngut, welches an anderen Standorten des Landkreises Reutlingen und anderen Anfallorten erfasst wird und im Auftrag des Auftraggebers angeliefert wird, - Verwerten des gesamten feuchten Grüngutes am Komposthof sowie des Sie-bunterlaufs aus dem holzigen Grüngut, - Vermarktung der erzeugten Komposte, - Entsorgung nicht kompostierbarer Eingangsmaterialien sowie sonstiger Rest-stoffe und Abwässer. Zu den besonderen Leistungsinhalten im Zusammenhang mit den Betriebsleistungen für den Komposthof Pfullingen gehören die nachfolgenden Tätigkeiten: - Durchführung von Sanierungsmaßnahmen (entsprechend verbindlich anzubietendem Betriebs- und Sanierungskonzept) im Vorfeld der Leistungserbringung (d.h. im Jahr 2027), Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit der Verwertung von Drittmengen an feuchtem Grüngut bis zur genehmigten Kapazitätsgrenze des Komposthofs, bei zwingend vorrangiger Verwertung der Mengen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen und dem Betrieb des Komposthofs für die Einholung sämtlicher Genehmigungen (immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Genehmigung, ggf. Baugenehmigung) zuständig. Die Genehmigungen gehen zum Ende der Vertragslaufzeit (sofern nicht von Beginn vom Auftraggeber gestellt) auf den Auftraggeber über.

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 30.12.2037

Die Betriebsleistungen umfassen: - Umschlag der im Landkreis Reutlingen eingesammelten Bioabfälle (ohne Stadt Reutlingen) bis zur Inbetriebnahme des Entsorgungszentrums Reutlingen (EZR), - Betrieb einer Grüngutannahmestelle (holziges Grüngut), Umschlag und Verwerten der am Komposthof angenommenen Mengen an holzigem Grüngut, - Umschlag und Verwerten von angelieferten Mengen an holzigem Grüngut, welche an anderen Standorten (Häckselplätzen) des Landkreises Reutlingen und anderen Anfallorten erfasst und im Auftrag des Auftraggebers angeliefert werden, - Vermarktung von Fremdkomposten. Der Auftragnehmer ist im Zusammenhang mit dem Betrieb des Komposthofs für die Einholung sämtlicher Genehmigungen (immissionsschutzrechtliche Genehmigung, ggf. Baugenehmigung) zuständig. Die Genehmigungen gehen zum Ende der Vertragslaufzeit (sofern nicht von Beginn vom Auftraggeber gestellt) auf den Auftraggeber über.

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 30.12.2027

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