Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für Projekt Erneuerung Zugsicherungsanlagen U5 & U8 mit CBTC
Für das Projekt ist eine GVFG-Förderung vorgesehen. Um die maximale Förderquote von 75% erhalten zu können, auf Teile der Projekumfanges, ist der Nachweis der Förderfähigkeit mit Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) erforderlich. Diese ist von einem qualifizierten Prüfinstitut nach den dafür veröffentlichen Verfahrensvorschriften durchzuführen. Die maximale Förderquote ohne NKU liegt bei 50%. Die Förderung nach GVFG führt zur Entlastung des Berliner Haushalts durch Nutzung der Bundesförderung. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.10.2026 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 31.01.2027 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.