Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Ludwigslust und dem dazugehörigen Nebenstandort
Die Sucht- und Drogenberatung ist eine ambulante Basisversorgung für Menschen mit Suchtmittelkonsum, Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit sowie stoffgebundene Suchtformen und sucht bezogenen Verhaltensweisen. Die Sucht- und Drogenberatung bietet zu einem möglichst frühen Zeitpunkt kostenlose und auf Wunsch anonyme personenorientierte Hilfen nach den Grundsätzen Selbsthilfe vor Fremdhilfe, möglichst wohnortnah vor wohnortfern sowie ambulant vor stationär an. Die Leistungen müssen mindestens allen Anforderungen aus der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreistagsbeschluss vom 19.03.2025) sowie der Anlage 1 der Richtlinie genügen. Zugelassen werden auch Angebote, die die Gewährleistung eines Eigenanteils nach § 6 Abs. 4 der Richtlinie nicht sichern. Als Hauptstandort der Leistungserbringung ist Ludwigslust einzurichten, mit dem dazugehörigen Nebenstandort Dömitz. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem Gesetz steht noch nicht für den gesamten Leistungszeitraum fest. Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den tatsächlich verfügbaren Mitteln den Umfang der Leistungen anzupassen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. das Vertragsverhältnis zu lösen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.