Am Standort der ehemaligen Leimfabrik in Tangermünde befindet sich ein LCKW-Grundwasserschaden. Der Schadensbereich liegt im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Tangermünde. Zur Gefahrenabwehr wird der Abstrom des Grundwassers in Richtung Einzugsgebiet des Wasserwerkes seit 1992 mittels einer hydraulischen Sicherung über drei Sicherungsbrunnen verhindert. Für den Weiterbetrieb soll die vorhandene Abstromsicherung mit nachgeschalteter Grundwasserreinigung durch eine neue Anlage ersetzt werden. Die neu zu errichtende Grundwasserreinigungsanlage incl. Anschluss an die Sicherungsbrunnen ist spätestens bis zur 19. KW 2026 in Betrieb (Regelbetrieb) zu nehmen. Die Laufzeit für den Hauptvertragszeitraum beträgt 48 Monate mit der Option einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 2 Jahren (2 x 24 Monate) bis zum Jahr 2034. Konkrete Anforderungen, die an die neue Grundwasserreinigungsanlage gestellt werden, sind im Kapitel 5 dieser Bekanntmachung angeführt.
Errichtung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) mit umfangreichen Arbeiten für Herstellung der Stellfläche für die neue GWRA, Aufbruch- und Erdarbeiten für die Leitungsverlegung von den drei Förderbrunnen zur GWRA, Herstellung Ablaufleitung zum Grundstücksübergabeschacht, Rückbau von Altleitungen aus dem bisherigen Betrieb der Abstromsicherung mit nachlaufender Grundwasserabreinigung, Betrieb der GWRA zur Abreinigung LHKW-belasteten Grundwassers in einer mehrstufigen Aufbereitungsanlage mittlere Förderrate: 6,5 m³/h, mittlere LHKW-Konzentration: 6.500 Mykrogramm/l (myg/l), Einzuhaltende Überwachungs- und Grenzwerte: Ableitung gereinigtes Grundwasser mit Überwachungswert: 100 myg/l Summe LHKW, Grenzwert: 150 myg/l Summe LHKW. Ableitung gereinigte Abluft mit Überwachungswert: 1 mg/m³ für Summe Vinylchlorid und Trichlorethen, 100 mg/m³ für cis-1,2-Dichlorethen, Grenzwertwert: 5 mg/m³ für Summe Vinylchlorid und Trichlorethen, 150 mg/m³ für cis-1,2-Dichlorethen.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.