Waldbaumkontrolle im urban geprägten und intensiv genutzten Erholungswald der Stadt Essen. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen 4 - jährigen Vertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Waldrandkontrollen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Jedes Kalenderjahr wird separat beauftragt. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres für die darauf folgende Kontrollperiode. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln (z.Hd. Frau Losch, vergabestelle@gge.essen.de) Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los komplett angeboten werden. Ebenso können auch beide Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in beiden Losen das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los mit eigenem Personal gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Waldungen der Stadt Essen umfassen eine Gesamtfläche von rund 1.750 ha mit einem sehr hohen Waldrandeffekt. In den Erholungsschwerpunkten werden für die Bürgerschaft zahlreiche Einrichtungen (Bänke, Schutzhütten, Fitnessgeräte, Spielpunkte, Infotafeln, Wegweiser, ...) vorgehalten. Der Stadtwald Essen ist nach den Kriterien des gültigen deutschen FSC®-Waldstandards (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sämtlichen Arbeiten die gültigen Bestimmungen des FSC-Waldstandards einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen mit negativen Wirkungen auf den Wald sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers in geeigneter Weise vollständig zu rehabilitieren. Dem Forstbetrieb der Stadt Essen obliegt gemäß Dienstanweisung die Verkehrssicherungspflicht gegenüber waldtypischen Gefahren des Waldbaumbestandes entlang der Waldränder und im direkten Umfeld der vorgehaltenen Erholungseinrichtungen. Die Waldbaumkontrolle erfolgt als visuelle Einzelbaumkontrolle gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Verkehrssicherungspflichten für die konkrete Baumkontrolle ergeben sich aus den im Fachverfahren "proforst" kartierten Kontrolleinheiten, in denen die einzelnen Kontrolllinien entlang der typisierten Waldaußengrenzen mit Verkehrssicherungspflichten, den Kontrolllinien im Bereich der Erholungseinrichtungen und der bereits kartierten Einzelbäume in den Kontrollbereichen der Kontrolleinheiten. Die Kontrollbereiche des Waldbaumbestandes bemessen sich in Abhängigkeit der aktuellen Bestockung in einer Tiefe der einfachen baumfallenden Länge (in der Regel 30 Meter) zur jeweiligen Kontrolllinie. In Erholungsschwerpunkten kommt es durch die Dichte der Kontrolllinien häufig zur Überlappung der Kontrollbereiche. Da die Größe der Kontrollbereiche von der dynamischen Baumhöhe abhängig sind, können Überlappungsflächen nicht exakt ermittelt werden. Nach grober Schätzung beträgt die Überlappungsfläche ca. 15-20% der Kontrollbereiche. Allgemeine Erschwernisse im Stadtwald Essen: Sämtliche Waldflächen erschließen sich grundsätzlich selber. Ggf. gewünschte Vereinfachungen des Betretungsrechts über Flächen fremder Eigentümer sind vom Auftragnehmer zu eigenen Lasten auszuhandeln. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den Waldrandlagen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeere, Hundsrose, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngung, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Eine weitere waldtypische Erschwernis im urban geprägten Essener Stadtwald ergibt sich durch das vielfältige Geländerelief mit - natürlichen Steillagen, vorwiegend im Essener Süden, - künstlichen Aufschüttungen mit Steilböschungen, vorwiegend im Essener Norden, - vereinzelten baulicher Relikte historischer Flächenvornutzungen - oder punktueller anthropogener Abgrabungen oder Ablagerungen im gesamten Stadtgebiet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten mit den naturtypischen Gefahren des Waldes, insbesondere durch Astabbrüche vertrauten Personals.
Identifizierte Standsicherheitsmängel und/oder Bruchgefährdungen an Einzelbäumen führen in den beschriebenen Waldgebieten zu einer Fortschreibung bestehender Einzelbaumdaten bzw. einer Ersterfassung mit lagegenauer Kartierung, Erfassung der Identifikationsmerkmale des Baumes, Dokumentation der verkehrssicherungsrelevanten Kontrollmerkmale und Handlungsbedarfen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in der bereitgestellten verfahrensintegrierten APP proMDE-Auftrag. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Zugangsdaten zur Verfahrens- und gerichtsfesten Dokumentationssoftware proMDE-Auftrag zur Verfügung. Bei Bedarf stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer je Los ein mobiles Erfassungsgerät (aktuelles Modell "Samsung Galaxy Tab Active4 Pro 5G") nebst erforderlichem Zubehör für die exklusive Nutzung im Verfahrenskontext zur Verfügung. Bereitgestellte bzw. Eigengeräte (Systemanforderungen analog Referenzgerät oder nach Abstimmung mit Fa. GISCON Systems GmbH) sind mindestens arbeitstäglich via WLAN oder Mobilfunknetz mit der Zentraldatenbank abzugleichen. In terminlicher und örtlicher Abstimmung mit der Bauleitung steht dem AN bei Bedarf ein sicheres WLAN-Netz für den Datenabgleich zur Verfügung. Eine Datenschutz- und Haftungsunterweisung zur Nutzung der städtischen IT-Infrastruktur erfolgt durch den Auftraggeber. Die Geräte- und Softwareunterweisung ist für die eingesetzten Baumkontrolleure vor Beginn der Arbeiten in einer zweitätigen Schulung mit der Fa. GISCON Systems GmbH und dem zuständigen Bauleiter durchzuführen. Neben der Geräte- und Softwarebedienung werden hier auch die betriebsspezifischen Standards für die Erfassungsinhalte neuer Objekte und Datenpflege im Verfahrenskontext unterwiesen. Im Falle von personeller Veränderungen hat der AN eigenständig für eine Nachschulung der neu eingesetzten Baumkontrolleure Sorge zu tragen. Der Auftragnehmer stimmt die Ausführungsplanung vor (!) Arbeitsbeginn unter Berücksichtigung der zeitlichen Fälligkeitsfristen der Regelbaumkontrollen mit der städt. Bauleitung vor Beginn der Arbeiten tagesscharf mit dem jeweiligen Objektbezug (Kontrolleinheiten) ab. Während der Auftragsausführung legt der AN der städtischen Bauleitung unter Beachtung der tatsächlichen Arbeitsfortschritte und der Fristen mindestens einmal wöchentlich eine schriftliche Aktualisierung der verbindlichen und auskömmlichen Ausführungsplanung mit konkreten Objektbezügen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Kontrollobjekte die Arbeitsplanung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise anzupassen. Die eingesetzten Baumkontrolleure arbeiten vielfach außerhalb des Wegenetzes und an Grenzen zu privat genutzten Grundstücken. Dies führt bei Waldbesuchern und Nachbarn zu berechtigten Fragen nach dem Grund für die Durchführung der Forstbetriebsarbeiten. Zur Vermeidung von Missverständnissen erhalten die eingesetzten Baumkontrolleure einen Beauftragungsnachweis der Stadt Essen, der auf Verlangen Bürgern oder Vertretern von Behörden vorzuzeigen ist. Für die Erkennbarkeit der Baumkontrolleure tragen diese im Einsatz stets eine selbstreflektierende Warnweste oder eine Oberbekleidung mit mindestens gleichgroßer selbstreflektierender Oberfläche. Für die Kommunikation mit der Bauleitung und bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen sind alle eingesetzten Baumkontrolleure verhandlungssicher (mindestens C1- Niveau) deutschsprachig qualifiziert. Für die untertägige Kommunikation mit der Bauleitung und für die Einleitung von Sofortmaßnahmen bedarf es der telefonischen Erreichbarkeit jedes eingesetzten Baumkontrolleurs. Der Auftragnehmer hat für die Forstbetriebsarbeiten gemäß FSC-Standard die erforderliche betriebliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates nachzuweisen. Folgende Zertifikate werden anerkannt: -ISO-Normen 9001 ff./14001 ff, ggf. ergänzend OHSAS 18001 -die entsprechende europäische EMAS-Norm (EMAS) -RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) -Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ) -Tqforst Standard (tqforst) -ein vergleichbares, von FSC-Deutschland für Dienstleistungs- und Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber anerkanntes Zertifikat. Die Durchführung der urban geprägten Waldbaumkontrollarbeiten inkl. der Herstellung der Erreichbarkeit der Forstfacharbeiten ist durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleure zu leisten, welche mit den waldtypischen Gefahren und der zugehörigen Unfallverhütung vertraut sind. Ergänzend zum Betriebszertifikat ist der Nachweis dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Arbeitsschutzsstandards: Sämtliche Arbeiten sind nach der gültigen VSG (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) durchzuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen, insbesondere über persönliche Schutzausrüstung müssen eingehalten werden. Die Rettungskette wird durch den Auftragnehmer sichergestellt. Eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeiten unter besonderer Berücksichtigung der beschriebenen Erschwernisse und waldtypischen Gefahren im Klimawandel wird durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Leistungsumfang kann sich durch besondere Ereignisse, wie z.B. Stürme kurzzeitig erhöhen. Die Einheitspreise der Ausschreibung werden bei Auftragserweiterungen herangezogen. Allgemeine Hinweise: Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Identifizierte Standsicherheitsmängel und/oder Bruchgefährdungen an Einzelbäumen führen in den beschriebenen Waldgebieten zu einer Fortschreibung bestehender Einzelbaumdaten bzw. einer Ersterfassung mit lagegenauer Kartierung, Erfassung der Identifikationsmerkmale des Baumes, Dokumentation der verkehrssicherungsrelevanten Kontrollmerkmale und Handlungsbedarfen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in der bereitgestellten verfahrensintegrierten APP proMDE-Auftrag. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Zugangsdaten zur Verfahrens- und gerichtsfesten Dokumentationssoftware proMDE-Auftrag zur Verfügung. Bei Bedarf stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer je Los ein mobiles Erfassungsgerät (aktuelles Modell "Samsung Galaxy Tab Active4 Pro 5G") nebst erforderlichem Zubehör für die exklusive Nutzung im Verfahrenskontext zur Verfügung. Bereitgestellte bzw. Eigengeräte (Systemanforderungen analog Referenzgerät oder nach Abstimmung mit Fa. GISCON Systems GmbH) sind mindestens arbeitstäglich via WLAN oder Mobilfunknetz mit der Zentraldatenbank abzugleichen. In terminlicher und örtlicher Abstimmung mit der Bauleitung steht dem AN bei Bedarf ein sicheres WLAN-Netz für den Datenabgleich zur Verfügung. Eine Datenschutz- und Haftungsunterweisung zur Nutzung der städtischen IT-Infrastruktur erfolgt durch den Auftraggeber. Die Geräte- und Softwareunterweisung ist für die eingesetzten Baumkontrolleure vor Beginn der Arbeiten in einer zweitätigen Schulung mit der Fa. GISCON Systems GmbH und dem zuständigen Bauleiter durchzuführen. Neben der Geräte- und Softwarebedienung werden hier auch die betriebsspezifischen Standards für die Erfassungsinhalte neuer Objekte und Datenpflege im Verfahrenskontext unterwiesen. Im Falle von personeller Veränderungen hat der AN eigenständig für eine Nachschulung der neu eingesetzten Baumkontrolleure Sorge zu tragen. Der Auftragnehmer stimmt die Ausführungsplanung vor (!) Arbeitsbeginn unter Berücksichtigung der zeitlichen Fälligkeitsfristen der Regelbaumkontrollen mit der städt. Bauleitung vor Beginn der Arbeiten tagesscharf mit dem jeweiligen Objektbezug (Kontrolleinheiten) ab. Während der Auftragsausführung legt der AN der städtischen Bauleitung unter Beachtung der tatsächlichen Arbeitsfortschritte und der Fristen mindestens einmal wöchentlich eine schriftliche Aktualisierung der verbindlichen und auskömmlichen Ausführungsplanung mit konkreten Objektbezügen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Kontrollobjekte die Arbeitsplanung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise anzupassen. Die eingesetzten Baumkontrolleure arbeiten vielfach außerhalb des Wegenetzes und an Grenzen zu privat genutzten Grundstücken. Dies führt bei Waldbesuchern und Nachbarn zu berechtigten Fragen nach dem Grund für die Durchführung der Forstbetriebsarbeiten. Zur Vermeidung von Missverständnissen erhalten die eingesetzten Baumkontrolleure einen Beauftragungsnachweis der Stadt Essen, der auf Verlangen Bürgern oder Vertretern von Behörden vorzuzeigen ist. Für die Erkennbarkeit der Baumkontrolleure tragen diese im Einsatz stets eine selbstreflektierende Warnweste oder eine Oberbekleidung mit mindestens gleichgroßer selbstreflektierender Oberfläche. Für die Kommunikation mit der Bauleitung und bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen sind alle eingesetzten Baumkontrolleure verhandlungssicher (mindestens C1- Niveau) deutschsprachig qualifiziert. Für die untertägige Kommunikation mit der Bauleitung und für die Einleitung von Sofortmaßnahmen bedarf es der telefonischen Erreichbarkeit jedes eingesetzten Baumkontrolleurs. Der Auftragnehmer hat für die Forstbetriebsarbeiten gemäß FSC-Standard die erforderliche betriebliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates nachzuweisen. Folgende Zertifikate werden anerkannt: -ISO-Normen 9001 ff./14001 ff, ggf. ergänzend OHSAS 18001 -die entsprechende europäische EMAS-Norm (EMAS) -RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) -Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ) -Tqforst Standard (tqforst) -ein vergleichbares, von FSC-Deutschland für Dienstleistungs- und Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber anerkanntes Zertifikat. Die Durchführung der urban geprägten Waldbaumkontrollarbeiten inkl. der Herstellung der Erreichbarkeit der Forstfacharbeiten ist durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleure zu leisten, welche mit den waldtypischen Gefahren und der zugehörigen Unfallverhütung vertraut sind. Ergänzend zum Betriebszertifikat ist der Nachweis dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Arbeitsschutzsstandards: Sämtliche Arbeiten sind nach der gültigen VSG (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) durchzuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen, insbesondere über persönliche Schutzausrüstung müssen eingehalten werden. Die Rettungskette wird durch den Auftragnehmer sichergestellt. Eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeiten unter besonderer Berücksichtigung der beschriebenen Erschwernisse und waldtypischen Gefahren im Klimawandel wird durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Leistungsumfang kann sich durch besondere Ereignisse, wie z.B. Stürme kurzzeitig erhöhen. Die Einheitspreise der Ausschreibung werden bei Auftragserweiterungen herangezogen. Allgemeine Hinweise: Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.