Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4+5, Stufe 1-3 (teilweise) Stufe 4+5 und Besondere Leistungen
Zur Deckung des bestehenden Bedarfs an Schießausbildung wurde der Bau mehrerer Hallenschießanlagen deutschlandweit gebilligt. Die Hallenschießanlage soll bundesweit mehr als 20-mal gebaut werden. Daher wurde seitens des BMVg eine Standardplanung beauftragt mit dem Ziel, Honorarkosten und Planungszeiten einzusparen. _________________________________________________________________ Die Initialen Projektunterlage (IPU, Leistungsphase (LPH) 1 HOAI) für die Standardplanung wurde erstellt und die Qualitätssicherung durch den Bauherrn bestätigt. Zzt. wird die finale Projektunterlage (FPU, LPH 3 HOAI) durch die LBD Bayern für die Standardplanung erstellt. Diese Standardplanung soll dann durch die jeweilige Bauverwaltung mit den erforderlichen standortbezogenen Anpassungen (Planung der Anschlüsse des Gebäudes und der Eigenstromversorgungsanlage an die Liegenschaftsversorgungsnetze der Julius-Leber-Kaserne Husum) ergänzt und der Fachaufsicht führenden Ebene (FfE) zur Prüfung und baufachlichen Genehmigung vorgelegt werden. Darüber hinaus werden im Zuge der Standardplanung die LPH 5 und 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Erstellung von Leistungsverzeichnissen) für den Teil der Standardplanung ohne die Planungen für den Standort Husum) bearbeitet und zur Verfügung gestellt, diese sind ebenfalls an die Ergebnisse der standortbezogenen Planungen anzupassen. _________________________________________________________________ In der Hallenschießanlage sollen gemäß den baulichen Forderungen im Wesentlichen die Schießübungen des Nahbereichsschießens umgesetzt werden. Gemäß Raumbedarfsplan sind zwei Schießhallen zu integrieren. In beiden Hallen wird eine interaktive Zieldarstellungsanlage (iZDA) implementiert, die Bereitstellung dieser technischen Ausstattung erfolgt über ein bereits eingeleitetes Rüstungsprojekt. _________________________________________________________________ Der Baukörper der Hallenschießanlage gliedert sich in zwei Gebäudeteile mit klarer architektonischer Trennung. Das Hauptgebäude ist ein zweigeschossiger Hallenbau mit Abmessungen von ca. 72 m x 37 m. Über einen Rücksprung in der Fassade schließt sich an einer Giebelseite des Hallenneubaus ein eingeschossiger Anbau mit Abmessungen von ca. 17 m x 35 m an. Durch einen Rücksprung der Fassade an der Längsseite des Gebäudes wurde eine überdachte Zone zum Be- und Entladen geschaffen. Das obere Geschoss der Halle wurde als Technikgeschoss für die Aufstellung der Lüftungsgeräte und der Anlagentechnik konzipiert. Der Zugang erfolgt über eine außenliegende Treppenanlage. Weiterhin sind im Gebäude Sanitärräume, Räume für die Waffenreinigung und Munitionsausgabe, Lagerräume für persönliche Schutzausrüstung, Regie-, Server-, Besprechungs-, Simulationsräume sowie zwei Technikbühnen geplant. Die Schießhallen werden über Lüftungsanlagen mit Kolbenströmung / Luftströmung belüftet. Die Wärmeversorgung des Gebäudes wird mittels Anbindung an das Wärmenetz der Liegenschaft realisiert. Über eine auf der gesamten Dachfläche geplanten Photovoltaik-Anlage wird Strom erzeugt. Im Zuge der Standardplanung wurden für den Bereich Elektrotechnik, unabhängig vom Standort, die Erschließungsvoraussetzungen betrachtet und festgelegt. Auf Grundlage der Hochbauplanung wurden die erforderlichen Hausanschlussräume und die Verteilungsstandorte der Strom- und Datenverteilungen festgelegt. Die Abstimmung erfolgte mit den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär, Klimatisierung sowie dem Bereich Rüstung. Es wurde ein Anschlusswert für das Gebäude in Höhe von ca. 380 kVA elektrischer Leistung ermittelt, dieser Wert ist durch die standortbezogene Planung an den Zuleitungsklemmen der Gebäudehauptverteilung (GHV) niederspannungsseitig bereit zu stellen. In der Liegenschaft ist ein Mittelspannungsnetz vorhanden. Das vorhandene Mittelspannungsnetz muss mit einer Transformatorenstation erweitert werden (standortbezogene Planung). Für den Bereich Telekommunikationsversorgung ergibt sich ebenso die Forderung nach Anschluss an das jeweilige Liegenschaftsnetz. Eine Glasfaserinfrastruktur ist in der Liegenschaft vorhanden, die Anschlussmöglichkeit eines analogen Notruftelefons muss geprüft werden. Die Zuleitungen aus der Liegenschaft sollen im Hausanschlussraum BWI enden. Die entsprechenden passiven Komponenten zum Einbau und Verteilung der Telekommunikationssignale werden vorgehalten. Der Verlauf der Verlegesysteme sowie die Anordnung der elektrischen Betriebsmittel und deren Funktionsweise sind in den jeweiligen Kostengruppen und den Planungsunterlagen detaillierter beschrieben. _________________________________________________________________ Die anrechenbaren Kosten der aktuellen Standardplanung (ohne standortbezogene Anpassungen) belaufen sich auf: KG 440 ca. 1.160.000 € netto und KG 450 ca. 76.000 € netto. Aufgrund der in der Erstellung befindlichen Standardplanung wurden die v. H.-Sätze bis zur LPH 6 angepasst (reduziert). Die der Honorarberechnung zu Grunde liegenden anrechenbare Kosten beruhen auf der Standardplanung ohne Standortbezug und stellen damit keine abschließende Kostenberechnung dar. Darüber hinaus ist die FPU der Standardplanung noch in der Erstellung und wird jüngsten Angaben zufolge noch umgeplant. Die Kostenberechnung muss nach Fertigstellung der "Muster-FPU" und Implementierung der standortbezogenen Kosten fortgeschrieben werden. _________________________________________________________________ Termine: Abgabe der FPU: 01.08.2025 (bzw. 12 Wochen nach Erhalt der Standardplanung), Baubeginn: 01/2027, Fertigstellung: 06/2029. _________________________________________________________________ Weitere Angaben siehe Projektbeschreibung
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.