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Projekt-ID: #2025-0083

Totalübernehmer Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Jerusalemer Straße

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works
14.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Es soll L-förmig eine Blockecke auf dem Grundstück entworfen und gebaut werden, welches im Westen von der Jerusalemer Straße erschlossen wird und im Süden an die Schützenstraße grenzt. Im Norden und Osten grenzen Wohngebäude und ein denkmalgeschütztes Hotel (Krusenstraße 35 – 36) an. Es sollen insgesamt ca. 40 Wohnungen entstehen, davon müssen mindestens 50 % der Wohnungen den Vorgaben der aktuellen Förderrichtlinien (WFB 1. und 2. Förderweg) mit Mietpreisbindung und Größenbeschränkung entsprechen. Aufgrund der Lage und Anordnung des Gebäudes werden kleine Wohnungen präferiert. Es sind auch Mikroapartments denkbar. Im Erdgeschoss (EG) des Neubaus sollen Gewerberäume entstehen. Soweit möglich sollen Nebenräume wie Mieterkeller, Fahrradabstellräume und Technikräume im Keller untergebracht werden, um eine größtmögliche vermietbare Fläche auf den einzelnen Etagen zu erreichen. Das Erdgeschoss (EG) ist auch mit Funktionsräumen zu nutzen. Hier sind allgemeine Funktionen wie Kinderwagenraum/Raum für Rollatoren und Elektrorollstühle, Müllräume, Fahrradabstellplätze u. ä. einzuordnen. Denkbar ist eine 100-prozentige Überbauung des Grundstücks (im EG) für die Unterbringung dieser Funktionsräume und die Nutzung der entstehenden Dachfläche für den notwendigen Kinderspielplatz. Die auf dem Grundstück befindliche Tiefgarageneinfahrt des Nachbarn ist grundbuchlich gesichert, sie muss erhalten und komplett überbaut werden.

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Es soll L-förmig eine Blockecke auf dem Grundstück entworfen und gebaut werden, welches im Westen von der Jerusalemer Straße erschlossen wird und im Süden an die Schützenstraße grenzt. Im Norden und Osten grenzen Wohngebäude und ein denkmalgeschütztes Hotel (Krusenstraße 35 – 36) an. Es sollen insgesamt ca. 40 Wohnungen entstehen, davon müssen mindestens 50 % der Wohnungen den Vorgaben der aktuellen Förderrichtlinien (WFB 1. und 2. Förderweg) mit Mietpreisbindung und Größenbeschränkung entsprechen. Aufgrund der Lage und Anordnung des Gebäudes werden kleine Wohnungen präferiert. Es sind auch Mikroapartments denkbar. Im Erdgeschoss (EG) des Neubaus sollen Gewerberäume entstehen. Soweit möglich sollen Nebenräume wie Mieterkeller, Fahrradabstellräume und Technikräume im Keller untergebracht werden, um eine größtmögliche vermietbare Fläche auf den einzelnen Etagen zu erreichen. Das Erdgeschoss (EG) ist auch mit Funktionsräumen zu nutzen. Hier sind allgemeine Funktionen wie Kinderwagenraum/Raum für Rollatoren und Elektrorollstühle, Müllräume, Fahrradabstellplätze u. ä. einzuordnen. Denkbar ist eine 100-prozentige Überbauung des Grundstücks (im EG) für die Unterbringung dieser Funktionsräume und die Nutzung der entstehenden Dachfläche für den notwendigen Kinderspielplatz. Die auf dem Grundstück befindliche Tiefgarageneinfahrt des Nachbarn ist grundbuchlich gesichert, sie muss erhalten und komplett überbaut werden.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 31.08.2028

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