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Projekt-ID: #D.LIVE - Weihnachtsmarkt Kö

D.LIVE - Dienstleistungskonzession Weihnachtsmarkt Königsallee

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Projektbeschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Gesamtorganisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes auf der Königsallee (zwischen Girardetbrücke und Theodor-Körner-Straße, siehe beiliegenden Plan). Die Weihnachtsmärkte finden vrsl. ab Donnerstag vor Totensonntag bis 30.12 eines jeden Jahres statt. Am Totensonntag und am 1. Weihnachtsfeiertag bleiben die Märkte geschlossen. Die Öffnungszeiten sind täglich von 11:00 bis 22:00 Uhr, am 24.12 von 11:00 bis 15:00 Uhr und am 26.12. von 14:00 bis 20:00 Uhr. Die Weihnachtsmärkte werden als Spezialmarkt nach § 68 und § 69 Gewerbeordnung angesehen. Die Laufzeit der Konzession soll inklusive Verlängerungsoption fünf Jahre betragen. Der Weihnachtsmarkt soll ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen und einen eindeutigen Bezug zum Weihnachtsfest haben. Zudem ist auf die besondere Passung des Konzepts zu Optik und Erscheinungsbild der Königsallee Augenmerk zu legen. Angestrebt ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kulturellem Angebot, Gastronomie und Sachartikelhandel bzw. Kunsthandwerk. Im Sinne eines lokalen Bezugs sollen auch Düsseldorfer Anbieter eingebunden werden. Die im Bereich Gastronomie ausgegebenen Trinkbehältnisse sowie Teller und Besteck müssen zu 100% aus Mehrwegmaterialien sein. Dem Konzessionsnehmer obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation der Stände und Betriebe auch die Sicherheit und die logistische Ver- und Entsorgung auf dem Gelände, sowie in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber die Bewerbung des Weihnachtsmarktes im Rahmen der Vorgaben des Konzessionsgebers. Die vorgesehenen Pläne werden in der Angebotsphase nachgereicht. Es ist darauf zu achten, dass die Verkehrsfläche (Straße) für den Verkehr erhalten bleiben. Zudem ist eine geeignete Radwegumleitung zu erarbeiten und mit den entsprechenden Behörden abzustimmen. Die Einschränkungen für den Radverkehr sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Die Konzession soll zeitnah vergeben werden und umfasst bereits die Organisation des Weihnachtsmarktes 2025. Die Vergabe erfolgt nach den Vorgaben von GWB und KonzVgV. Die Zuordnung zur VgV in der Vergabeplattform und im Amtsblatt der EU (TED) beruht auf technischen Einschränkungen und ist daher nicht maßgeblich.

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