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Projekt-ID: #TD-1404-24-VT-EU

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

OFFEN
works
20.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Ellerholzbrücken sind Bestandteil des sogenannten Argentinienknotens und führen den Hafenverkehr in Ost-West Richtung über den Reiherstieg. Die bestehenden Brücken und zugehörigen Uferwände wurden jahrzehntelang intensiv genutzt und mehrfach umgebaut. Da eine Sanierung bzw. Ertüchtigung der Brücken und Uferwände auf Grund des hohen Bauwerksalters und der gestiegenen konstruktiven Anforderungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist, sollen die Bauwerke durch Neubauten ersetzt werden. Die wesentlichen Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: 1. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 111 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 2. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 122 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 3. Ersatzneubau der Uferwände nördlich des BW 122 mit Anpassung der Freifläche mit Zugang zum öffentlichen Anleger 4. Rückbau des Bauwerks 114 5. Rückbau eines noch im Gewässer befindlichen Pfeilerrelikts aus einer früheren Brückenquerung Die beiden zu erneuernden Straßenbrücken sind Bestandteil der sogenannten Haupthafenroute, einer der meistfrequentierten Strecken im Hamburger Hafen mit einem überdurchschnittlich hohen Schwerlast-Anteil. Während der Bauzeit muss gewährleistet sein, dass zu nahezu jedem Zeitpunkt jeweils eine der beiden Brücken den Hafenverkehr im 1+1-Verkehr überführt. Sofern ein Querverschub durchgeführt wird, ist eine kurzzeitige Vollsperrung der Haupthafenroute unumgänglich. Der zur Verfügung stehende Zeitraum für eine solche Vollsperrung ist auf wenige Tage begrenzt. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird durch die äußerst beengten Platzverhältnisse maßgeblich erschwert. Zu nennen sind hier insbesondere das Brückenbauwerk BW 106 im Osten, das Brückenbauwerk BW 109 im Norden, die westlich anschließenden Rampenbauwerke BW 108 und 115 und die Bahnbrücke BW 37 nebst Bahnanlagen im Süden, die voraussichtlich ab etwa 2028 erneuert werden soll. Alle diese Bauwerke (mit Ausnahme der Bahnbrücke) bleiben unverändert bestehen und in Betrieb. Auch der Bahnbetrieb wird während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten. Für die ebenfalls geplante Erneuerung der Bahnbrücke (Baubeginn vrs. 2028) wird eine Hilfsbrücke zum Einsatz kommen. Das Projekt soll auf der Grundlage eines ECI-Vertrages umgesetzt werden. Der ECI-Vertrag sieht die Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen vor. Beauftragt wird zunächst eine etwa 1-jährige Optimierungs- und Planungsphase (Stufe 1) mit der Option auf die Ausführung der Bauleistungen (Stufe 2).

Lose

1 Los

Die Ellerholzbrücken sind Bestandteil des sogenannten Argentinienknotens und führen den Hafenverkehr in Ost-West Richtung über den Reiherstieg. Die bestehenden Brücken und zugehörigen Uferwände wurden jahrzehntelang intensiv genutzt und mehrfach umgebaut. Da eine Sanierung bzw. Ertüchtigung der Brücken und Uferwände auf Grund des hohen Bauwerksalters und der gestiegenen konstruktiven Anforderungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist, sollen die Bauwerke durch Neubauten ersetzt werden. Die wesentlichen Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: 1. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 111 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 2. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 122 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 3. Ersatzneubau der Uferwände nördlich des BW 122 mit Anpassung der Freifläche mit Zugang zum öffentlichen Anleger 4. Rückbau des Bauwerks 114 5. Rückbau eines noch im Gewässer befindlichen Pfeilerrelikts aus einer früheren Brückenquerung Die beiden zu erneuernden Straßenbrücken sind Bestandteil der sogenannten Haupthafenroute, einer der meistfrequentierten Strecken im Hamburger Hafen mit einem überdurchschnittlich hohen Schwerlast-Anteil. Während der Bauzeit muss gewährleistet sein, dass zu nahezu jedem Zeitpunkt jeweils eine der beiden Brücken den Hafenverkehr im 1+1-Verkehr überführt. Sofern ein Querverschub durchgeführt wird, ist eine kurzzeitige Vollsperrung der Haupthafenroute unumgänglich. Der zur Verfügung stehende Zeitraum für eine solche Vollsperrung ist auf wenige Tage begrenzt. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird durch die äußerst beengten Platzverhältnisse maßgeblich erschwert. Zu nennen sind hier insbesondere das Brückenbauwerk BW 106 im Osten, das Brückenbauwerk BW 109 im Norden, die westlich anschließenden Rampenbauwerke BW 108 und 115 und die Bahnbrücke BW 37 nebst Bahnanlagen im Süden, die voraussichtlich ab etwa 2028 erneuert werden soll. Alle diese Bauwerke (mit Ausnahme der Bahnbrücke) bleiben unverändert bestehen und in Betrieb. Auch der Bahnbetrieb wird während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten. Für die ebenfalls geplante Erneuerung der Bahnbrücke (Baubeginn vrs. 2028) wird eine Hilfsbrücke zum Einsatz kommen. Das Projekt soll auf der Grundlage eines ECI-Vertrages umgesetzt werden. Der ECI-Vertrag sieht die Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen vor. Beauftragt wird zunächst eine etwa 1-jährige Optimierungs- und Planungsphase (Stufe 1) mit der Option auf die Ausführung der Bauleistungen (Stufe 2).

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