Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsfrüherkennung (d-IFOBT).
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsfrüherkennung (d-IFOBT). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vertrag, ihren Versicherten - ergänzend zur Darmkrebsfrüherkennung im Rahmen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) - einen niederschwelligen und einfachen Zugangsweg zur Darmkrebsvorsorge mittels iFOBT im Sinne der oKFE-Richtlinie anzubieten. Das gegenständliche Leistungsangebot besteht aus mehreren Bestandteilen und umfasst die Bereitstellung eines Testkits/Stuhlentnahmetests (iFOB-Test), dessen Bestellung über ei-ne Landingpage erfolgt, sowie die Stuhluntersuchung gemäß II.D § 9 der oKFE-Richtlinie und die Übermittlung des Testergebnisses an den Versicherten. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anhang 1 zum Vertrag (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) beigefügt. Weitere Einzelheiten sind zudem dem als Anlage 1 beigefügten Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsvorsorge (d-IFOBT) zu entnehmen. Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (maximal 4 Jahre) abgerufen werden kann, insgesamt maximal 150.000 abgerufene iFOBT-Tests. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.