Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art sowie sonstige Gegenstände im Rahmen der Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
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Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.