Im Rahmen des Neubau eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung durchzuführen. Zusätzlich sind die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu erfassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzustellen und fachlich zu erläutern. Die Biotoptypenkartierung ist flächendeckend nach dem niedersächsischen Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2021) im Maßstab 1:1.000 durchzuführen. Die Biotoptypen sind bis auf die Ebene der Untereinheiten zu bestimmen. Bei Bedarf sind Nebencodes sowie bedeutsame Zusatzmerkmale zu erfassen. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach DRACHENFELS (2018). Die erfassten Biotoptypen sind in Text und Karte darzustellen. Darüber hinaus sind geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (LRT) zu erfassen. Der Bereich des geplanten Baufeldes ist auf gefährdete Farn- und Blütenpflanzen gemäß Roter Liste einschließlich Arten der Vorwarnliste sowie auf Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zu untersuchen. Entsprechende Vorkommen sind in Text und Karte darzustellen. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen sind insbesondere Brut- und Rastvögel, potenzielle Fledermausquartiere sowie Amphibienlaichgewässer aufgrund potenzieller Wanderbeziehungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das Untersuchungsgebiet auf Vorkommen des Feldhamsters zu untersuchen. Das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. BMVI), ist als fachliche Grundlage für die faunistischen Leistungen heranzuziehen. Der Begriff "Methodenblätter" bezieht sich auf die in diesem Gutachten enthaltenen Methodenblätter. Da der finale Verlauf des Radweges noch nicht abschließend festgelegt ist, wird der Planungsraum vorsorglich erweitert gefasst. Das Untersuchungsgebiet umfasst einen beidseitigen Korridor entlang der Landesstraße 460 mit einer Breite von ca. 50 m.
Der geplante Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten und straßenbegleitend hinter der vorhandenen Baumreihe und dem Entwässerungsgraben verlaufen. Zur Seitenwahl und dem Anschluss in Schulenburg wurden vier mögliche Varianten erarbeitet. Dabei ist jeweils in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Nordseite der L 460 und in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Südseite der L 460 vorgesehen. - Da der finale Verlauf des Radweges zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt ist, sind die faunistischen Untersuchungen so durchzuführen, dass alle vier Varianten des geplanten Trassenverlaufs berücksichtigt werden. Die Kartierungen sowie die fachlichen Bewertungen sind variantenbezogen aufzubereiten. Für jede Variante ist eine eigenständige fachliche Bewertung der faunistischen Belange vorzunehmen. Das Untersuchungsgebiet wird daher auf beiden Seiten der Landstraße L 460 entlang des ca. 3 km langen Planungsabschnitts erweitert und umfasst insgesamt ca. 40 ha. - Vor dem Betreten privater Flächen sind Rücksprachen mit dem AG zu halten und ggf. öffentliche Vorankündigungen der Arbeiten durch den AG abzuwarten bzw. nach Abstimmung mit dem AG selbstständig Kontakt mit betroffenen Dritten aufzunehmen. - Zu den ausgeschriebenen besonderen Leistungen zählen sämtliche Kartierarbeiten zur LBP-Erstellung. Diese umfassen neben einer Biotoptypen-Kartierung die Erfassung von Brut- und Rastvögeln sowie potentiellen Fledermausquartieren entlang der gesamten Baustrecke am innerörtlichen, trassennahen Baumbestand im Untersuchungsgebiet. Die Arbeiten sollen ab Februar 2027 beginnen.
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08_TVB-Technische Ausrüstung Ausgabe 2014.pdf
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04_OV_Vertragsbedingungen.docx
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05_AVB_2022.pdf
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06_TVB-Geotechnik Ausgabe 2014.pdf
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07_TVB-Landschaft Ausgabe 2021.pdf
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09_Information Datenschutz_04-19 (NI 02-24).doc
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D02_Eigenerklaerung_zur_Eignung_03-22 (NI 07-26).docx
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D03_HonorarUebersicht_03-22 (NI 05-22).docx
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D04_OV_Erklaerung_Bieter-_Arbeitsgemeinschaft.docx
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D05_OV_Projektverantwortliche AN.docx
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D06_OV_EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer.docx
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D07_OV_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer.docx
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D08_OV_ Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe).doc
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D09_OV_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.doc
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D10_freiwillige Erklärung_VV-NB.docx
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D01_OV_Angebotsschreiben.docx
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03_LB AFB +Kartierungen.pdf
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L460 Schulenburg - Markierungs- und Beschilderungsplan.pdf
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Lage Querungsstelle.pdf
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Lageplan F-LSA mit taktilen Elementen.pdf
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Lageplan.pdf
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Lageplan_F-LSA L460 Schulenburg.pdf
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Radverkehrskonzept Springe - Pattensen.pdf
PDF • 2.1 MB
Übersicht Flurstücke Erbprinz.pdf
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Übersicht Lage des Planungsraums.pdf
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Übersicht Lage Radweg mit Flurstücken.pdf
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Übersicht Verlauf L460.pdf
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02_OV_EU-Teilnahmebedingungen_Offenes Verfahren.docx
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01_OV_EU_AufforderungAngebotsabgabe.docx
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.