Die Stiftung saarländischer Kulturbesitz (SSK) vereint 3 der renommiertesten Museen des Saarlandes an insgesamt 4 Standorten. Sitz der Verwaltung ist in Saarbrücken. Die SSK beabsichtigt an den beiden denkmalgeschützten Verwaltungsgebäuden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, einschließlich brandschutzrechtlicher und -technischer Ertüchtigung, durchzuführen. Im Rahmen dieser energetischen Sanierung und Modernisierung sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die sowohl den Energieverbrauch des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes deutlich reduzieren als auch den historischen Charakter bewahren. Dazu zählen die behutsame Erneuerung der Gebäudetechnik, die Verbesserung der Wärmedämmung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben sowie die Integration effizienter Heiz-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme. Eckdaten Bestandsgebäude Verwaltung SSK Bismarckstraße 17-19 (jeweils gerundet): BGF: 2.600,0 m², BRI: 9.300,0 m³, NUF: 1.480,0 m² Nach der Beauftragung soll unmittelbar mit der Planung begonnen werden. Es wird von einer Planungs- und Bauzeit von 2 Jahren ausgegangen. Vor einer baulichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen muss als Teil der Leistung zunächst ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt werden, welches von der Denkmalschutzbehörde bzw. von der Unteren Bauaufsichtsbehörde UBA Saarbrücken genehmigt werden muss. Nach der Einholung erforderlicher Genehmigungen von UBA und Denkmalschutzbehörde und einer gesicherten Finanzierung (ggfs. unter Nutzung von Förderungen), sollen die Maßnahmen in Teilabschnitten bzw. auch in vorgezogenen Bauabschnitten umgesetzt werden. Der Verwaltungsstandort soll während der Modernisierungsarbeiten weiter genutzt werden. Der laufende Betrieb wird nicht unterbrochen. Dies erfordert die Koordination von Umzügen der Mitarbeiter zwischen den benachbarten Verwaltungsgebäuden oder in Räume der benachbarten Modernen Galerie sowie mögliche Eingriffe in deren technische Infrastruktur. Es wird im Rahmen einer vorläufigen Kostenschätzung von einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 9 Mio. Euro brutto (inkl. Baunebenkosten) ausgegangen (Kostengruppe 300 ges. rd. 5,0 Mio € (brutto), Kostengruppe 400 ges. rd. 2,1 Mio € (brutto)).
Es erfolgt keine Losaufteilung. Siehe auch Anlage 1 der Vergabeunterlagen; Die anstehenden Maßnahmen der energetischen Sanierung und Modernisierung werden nachfolgend, ohne Priorisierung, zusammengefasst: • Denkmalgerechte Instandsetzung der Außenhülle inkl. Putz-, Mauerwerksarbeiten und energetische Erneuerung/Aufarbeitung der Fenster, einschl. Sonnen- und Blendschutzanlagen • Erneuerung Fassade Windfang / Eingangsbereich • Erneuerung der Dacheindeckung mit mind. teilweise Erneuerung der Dachkonstruktion. In diesem Zusammenhang, könnte man sich auch für den Einbau eines Indach-Photovoltaik System entscheiden (vorbehaltlich Genehmigung Denkmalschutz) • Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind immer wieder undicht oder defekt. Basierend auf der Bestandsaufnahme ist ein Sanierungskonzept zu erstellen, welches ggfs. eine Teil- oder Kompletterneuerung der Ver- und Entsorgungsstränge einschl. der Elektro-, Heizungs- und Kälteinstallation im Ergebnis bringen kann. • Optimierung der Heiztechnik mit Integration in bestehende Systeme ohne große Eingriffe in die Bausubstanz. Aufgabenstellung: Im Zuge der zwingend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind praktische Lösungen zur Kombination von Energieeffizienz und Denkmalschutz aufzuzeigen, um die historischen Werte zu bewahren und gleichzeitig moderne Standards zu erfüllen. Dies umfasst die Entwicklung individueller Lösungen, die sowohl den regulatorischen Vorgaben als auch den wirtschaftlichen Zielen des Bauherrn gerecht werden. Vorstellbar sind auch Modulare Sanierungskonzepte, die schrittweise umgesetzt werden können. Vor einer baulichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Rahmen der „Energetischen Sanierung und Modernisierung der Verwaltungsgebäude der SSK“ muss zunächst ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt werden, welches von der Denkmalschutzbehörde bzw. von der Unteren Bauaufsichtsbehörde UBA Saarbrücken genehmigt werden muss. Benötigt werden die Planungsleistungen der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ gemäß §34 HOAI zusammen mit den Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1-6, 8, 9 gemäß § 53 HOAI sowie die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI zur Planung und Realisierung des o.g. Planvorhabens. Der Auftrag der Technischen Gebäudeausstattung umfasst die Grundleistungen der Anlagengruppen: Anlagengruppe 1 – „Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen“, Anlagengruppe 2 – „Wärmeversorgungsanlagen“, Anlagengruppe 3 – „Lufttechnische Anlagen“, Anlagengruppe 4 – „Starkstromanlagen“, Anlagengruppe 5 – „Fernmelde-und informationstechnische Anlagen“, Anlagengruppe 6 – „Förderanlagen", Anlagengruppe 8 – „Gebäudeautomatisation und Automation von Ingenieurbauwerken“ und Anlagengruppe 9 – Sonstige Maßnahmen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen in nachfolgenden Leistungsphasen: Stufe 1: — Lph 1: Grundlagenermittlung,—Lph 2: Vorplanung, — Lph 3: Entwurfsplanung; Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen vertraglich bereits mit der Vergabe zu vereinbaren, jedoch gesondert schriftlich abzurufen: Stufe 2 — Lph 4: Genehmigungsplanung. Stufe 3— Lph 5: Ausführungsplanung, — Lph 6: Vorbereitung der Vergabe; Stufe 4: — Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe, — Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation und— Lph 9: Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Stufe 1. Es besteht die Option der Beauftragung weiterer Leistungen ab der Stufe 2. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Ebenso besteht seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsphasen 1-3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind grundsätzlich nicht zulässig. Eine Mehrfachteilnahme am Vergabeverfahren, z.B. als Bewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Bewerber und Unterauftragnehmer, ist nur unter Wahrung der vergaberechtlichen Grundsätze sowie den Vorgaben der Rechtsprechung zur Mehrfachteilnahme zulässig.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.