Projekt-ID: #054-RV-GUA/2025-03.323

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ess- und Küchenzubehör

OFFEN
goods

Projektbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Essgeschirr und Küchenzubehör. Die Rahmenvereinbarung soll in Los 3 mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst ausschließlich zugehörige Einzelartikel zu den an-gebotenen Artikeln im Kernsortiment z.B. Deckel für die Pos. 1 und 2. Die jeweilige Position aus Los 3 ist dem Randsortiment hinzuzufügen. Zusätzlich können die Artikel aus Los 3 in anderen Größen im Randsortiment angeboten werden. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie das TMJMV (Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz) inkl. nachgeordneter Bereiche als auch dem TMIKL (Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung inkl. nachgeordneter Bereiche), die Stadt Celle inkl. Außenstellen, die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen und die Kommunen gem. der Auflistung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 bis 3 zu entnehmen.

Lose

3 Lose

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Essgeschirr und Küchenzubehör. Die Rahmenvereinbarung soll in Los 3 mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst ausschließlich zugehörige Einzelartikel zu den an-gebotenen Artikeln im Kernsortiment z.B. Deckel für die Pos. 1 und 2. Die jeweilige Position aus Los 3 ist dem Randsortiment hinzuzufügen. Zusätzlich können die Artikel aus Los 3 in anderen Größen im Randsortiment angeboten werden. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie das TMJMV (Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz) inkl. nachgeordneter Bereiche als auch dem TMIKL (Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung inkl. nachgeordneter Bereiche), die Stadt Celle inkl. Außenstellen, die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen und die Kommunen gem. der Auflistung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 bis 3 zu entnehmen.

Geschätzter Wert 11.451 €

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Essgeschirr und Küchenzubehör. Die Rahmenvereinbarung soll in Los 3 mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst ausschließlich zugehörige Einzelartikel zu den an-gebotenen Artikeln im Kernsortiment z.B. Deckel für die Pos. 1 und 2. Die jeweilige Position aus Los 3 ist dem Randsortiment hinzuzufügen. Zusätzlich können die Artikel aus Los 3 in anderen Größen im Randsortiment angeboten werden. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie das TMJMV (Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz) inkl. nachgeordneter Bereiche als auch dem TMIKL (Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung inkl. nachgeordneter Bereiche), die Stadt Celle inkl. Außenstellen, die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen und die Kommunen gem. der Auflistung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 bis 3 zu entnehmen.

Geschätzter Wert 222.328 €

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Essgeschirr und Küchenzubehör. Die Rahmenvereinbarung soll in Los 3 mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst ausschließlich zugehörige Einzelartikel zu den an-gebotenen Artikeln im Kernsortiment z.B. Deckel für die Pos. 1 und 2. Die jeweilige Position aus Los 3 ist dem Randsortiment hinzuzufügen. Zusätzlich können die Artikel aus Los 3 in anderen Größen im Randsortiment angeboten werden. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie das TMJMV (Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz) inkl. nachgeordneter Bereiche als auch dem TMIKL (Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung inkl. nachgeordneter Bereiche), die Stadt Celle inkl. Außenstellen, die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen und die Kommunen gem. der Auflistung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 bis 3 zu entnehmen.

Geschätzter Wert 11.451 €

KI-Analyse

Keine Dokumente vorhanden

Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.

KI-Analyse-Kontingent erschöpft

0 / 0

Dein aktueller Plan hat das KI-Analyse-Limit erreicht. Upgrade auf Professional für mehr Analysen — oder Enterprise für unbegrenzte.

Vergabeunterlagen

Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.

Vormerkungen-Limit erreicht

0 / 5

Im Basis-Tarif kannst du bis zu 5 Ausschreibungen vormerken. Hol dir Professional für bis zu 100 — oder Enterprise für unbegrenzte Vormerkungen.