Die NBank benötigt externe Unterstützung für die operativen Tätigkeiten im Rahmen der Einbringung des Wohnraumfördervermögens (WoFF) in das Eigenkapital der Bank und zur Beratung in speziellen Fragen in den Bereichen Markt und Marktfolge Kredit. Es wird die Unterstützung bei der Verknüpfung der operativen eigenverantwortlichen Abarbeitung der Engagements, die vom Treuhandgeschäft in das Eigengeschäft überführt werden, die Bearbeitung und Analyse von diesen Engagements sowie der Identifikation und Behebung von Prozessineffizienzen gebraucht. Die zu erbringende Leistung inklusive die für den Rahmen zu berücksichtigenden Personentage werden im weiteren Verlauf näher beschrieben. Die konkreten Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Vorfeld konkret abgestimmt.
2.2 Leistungsumfang In dem Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 (maximale Laufzeit) ist ein Kontingent von 1.324 PT (Schätzwert) bzw. maximal 2.155 PT (Höchstwert) vorgesehen. Ein PT entspricht 8 Stunden. Der Bieter muss allerdings in der Lage sein, die Höchstabnahmemenge bereits während der Grundlaufzeit vollständig zu erbringen, denn diese 2.155 PT können auch schon während der Grundlaufzeit bis zum 30. Juni 2026 vollständig abgerufen werden. Dabei ist für operative Unterstützung im Rahmen der WoFF-Einbringung ein Kontingent von ca. 1.274 PT (Schätzwert) und 1.755 PT (Höchstwert) geplant. Der Betrag ermittelt sich aus der reduzierten Auftragsleistung von schätzungsweise 196 WoFF-Fällen bzw. der maximalen Auftragsleistung von schätzungsweise 270 WoFF-Fällen. Ein WoFF-Fall ist ein Kreditnehmer mit mindestens einem Kreditengagement des gewerblichen Mietwohnungsbaus (Kreditnehmer sind u. a. Stiftungen, Genossenschaften, private und kommunale Wohnungsgesellschaften sowie private Investoren). Die vollständige Bearbeitung der 270 WoFF-Fälle muss spätestens bis zum 30. Juni 2026 erfolgen. Für anfallende Nacharbeiten, die sich eventuell im Zusammenhang mit den WoFF-Fällen ergeben, steht dann das verbleiben-de Kontingent für die restliche Vertragslaufzeit zur Verfügung. Wie viele WoFF-Fälle tatsächlich vom Bieter abzuarbeiten sind, hängt davon ab, wie viele Fälle in der Zwischenzeit hausintern abgearbeitet werden und im abzuarbeitenden Portfolio verbleiben. Für die Behebung von Prozessineffizienzen in den Be-reichen Markt und Marktfolge Kredit ist ein Kontingent von 50 PT (Schätzwert) bzw. 400 PT (Höchstwert) geplant. 2.2.1 Überblick zu den Aufgaben Es wird erwartet, dass die Aufgaben von entsprechend qualifiziertem Personal ei-genverantwortlich ausgeführt werden. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Durchführung der folgenden Tätigkeiten nach den aktuell geltenden Standards sowie den gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind dabei anerkannte Verfahren zur Bonitätsprüfung, Nachvollziehbarkeit und Aktualität der verwendeten Daten. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die WoFF-Fälle zum Großteil als Papierakten vorliegen. Eine genauere Beschreibung der Tätigkeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Markt - Prüfung der Engagements auf Vollständigkeit relevanter Unterlagen - Eigenständige Anforderung fehlender Dokumente über Kundenkontakt (telefonisch oder schriftlich) - Identifikation und Legitimation der Kundinnen und Kunden - Erstellung der Kreditbeschlussvorlage inkl. Bildung der Kreditnehmereinheit (KNE) und Gruppe verbundener Kunden (GvK) sowie eigener Votierung - Prüfung der Einhaltung Covenants und Auflagen - Inhaltliche Abstimmung mit der Marktfolge Marktfolge - Erstellung interner Ratings und Plausibilisierung externer Ratings - Eigenverantwortliche Kreditwürdigkeitsprüfung, auch bei komplexen Sachverhalten - Erstellung von Bonitätsanalysen und Entscheidungsvorlagen für Neu- und Folgeanträge - Analyse unterjähriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA) - Prüfung der Einhaltung von Covenants und Auflagen - Qualitätssicherung und Freigabe der durchgeführten Kreditwürdigkeitsprüfungen - Erstellung und Votierung von Entscheidungsvorlagen gemäß Kompetenztableau Markt und Marktfolge - Beratung bei der ergebnisorientierten Konzeptionierung, Optimierung und Implementierung der zu bearbeitenden Prozesse und bei speziellen Fragen hinsichtlich der zwei genannten Bereiche. - Qualitätssicherung zur Sicherung eines Vier-Augen-Prinzips durch einen jeweils entsprechend qualifizierten Senior-Spezialisten (sämtliche WoFF-Fälle sind im Vier-Augen-Prinzip zu prüfen und die erfolgte Prüfung ist nachzuweisen). 2.2.2 Anforderungen an das Personal Für die Ausführung der Tätigkeiten wird von einem Erfahrungslevel gemäß u. a. Aufstellung ausgegangen. Im Rahmen einer Angebotsabgabe ist durch den Bieter der geplante Einsatz des qualifizierten Personals mit den entsprechenden Berufserfahrungen nachvollziehbar durch Lebenslauf (CV) und Nachweise (z.B. Zeugnisse, Zertifikate, etc.) darzustellen. (nähere Ausführungen siehe Anlage 01 - Leistungsbeschreibung)
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.