Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Laupheim (Flugplatz Laupheim), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben kundenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Außerdem betreibt der AN einen Kantinenwagen zur Versorgung der Truppe mit Lebensmitteln und Getränken in der Liegenschaft sowie auf dem Truppenübungsplatz. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom Auftraggeber (AG) Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen. In dem hier betreffenden Ausschreibungsverfahren BV1 26 MoKa RKS/002 enthalten die Dokumente "Leistungsbeschreibung", "Dienstleistungsvertrag" und "Basissortiment" eingestufte Bestandteile und werden daher nicht im Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. Diese Dokumente werden erst in der Angebotsphase veröffentlicht bzw. bekanntgegeben.
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TnW_01_Erklärstück Laupheim.pdf
PDF • 30.7 KB
TnW_02_VS-Merkblatt B096a.pdf
PDF • 888.7 KB
TnW_03_Erklärung_VS B-V031.pdf
PDF • 638.8 KB
TnW_04_Erklärung_VS_UAN B-V032.pdf
PDF • 617.5 KB
TnW_05_Erklärung Bietergemeinschaft .pdf
PDF • 664.4 KB
TnW_06_Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe.pdf
PDF • 630.0 KB
TnW_07_Informationspfl. gem. _13 EU DSGVO.pdf
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TnW_08_Begleitschreiben eVergabe.pdf
PDF • 49.2 KB
TnW_09_Erklärung RUS.pdf
PDF • 300.3 KB
_Hinweise von der e-Vergabe.txt
TXT • 1.1 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.