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Projekt-ID: #6A-233-010/2024

Grundschule Gaustadt/Umnutzung Dachraum zu Betreuungsräumen - Objektplanung Gebäude und Innenräume

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Projektbeschreibung

Die Stadt Bamberg plant im ausgebauten Dachgeschoss und der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Grundschule Gaustadt eine Umnutzung der Flächen zu neuen Betreuungsräumen. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 - vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 + 4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen, - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Besondere Leistungen: - Restleistungen LPH 1 + 2 nach eigener Einschätzung Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Eine Konzeptstudie mit erstem Kostenrahmen (vgl. ggf. Teilleistungen LPH 1+2 nach HOAI) liegt vor. Die vorliegenden Unterlagen sind Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die vorliegende Studie ist zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren. Sofern aus Sicht des Bieters bereits Teilleistungen der LPH 1 + 2 nach HOAI erbracht sind, sind diese ent-sprechend anzugeben. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen einschließlich der vorliegenden Planungsunterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Hono-rartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung ge-troffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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