Projekt-ID: #Schneeräumung und Streuung

Der Auftragnehmer hat die Schneeräumung und Streuung auf den in den Streckeneinsatzplänen gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den von ihm aufzuführenden Fahrzeugen und Geräten (gemäß Leistungsverzeichnis) durchzuführen.

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Projektbeschreibung

Die effektive Vertragslaufzeit/ Leistungszeit gilt in den Losen 1 und 2 ab dem 01.11. (in den Losen 3 und 4 ab dem 15.10.) eines jeden Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres. Rahmenvertrag: Ein Anspruch auf die in der EU-Bekanntmachung bekanntgegebene Schätzmenge an Leistungen respektive deren Gegenwert (der in EUR angegebene Gegenwert [Auftragsschätzwert] für alle 4 Lose bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit für 5 Jahre bzw. 5 Winterdienstperioden, gleichfalls gelten die bei den einzelnen Losen angegebenen Auftragsschätzwerte jeweils für die maximale Gesamtlaufzeit von 5 Jahren bzw. 5 Winterdienstperioden) besteht nicht. Prognostisch ist mindestens mit dem 0,5-fachen des bekanntgegebenen Schätzwertes betreffend das jeweilige Los zu rechnen, wobei aber auch hierauf kein Anspruch besteht. Maximal wird mit dem 2,0-fachen des für die jeweiligen Lose veröffentlichten Auftragsschätzwertes zu rechnen sein (Höchstmenge). Die Höchstmenge dieses Rahmenvertrags für alle 4 Lose beträgt 1.365.400 EUR. Darüberhinausgehende Beauftragungen, also über den Faktor 2,0 hinaus, erfolgen gemäß der Rechtsprechung des EuGH im Wege einer sogenannten Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB. Vergleiche im Übrigen auch die einschlägigen Bestimmungen des Werkvertrages.

Lose

4 Lose

Der Mittelwert der Einsatzstunden der letzten zwei Jahre (räumen, streuen) beträgt ca. 220 Stunden pro Jahr. Der Räum- und Streudienst erfolgt gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Räumstrecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Bei Bedarf durchgehender Einsatz von 04.00 bis 20.00 Uhr, erforderlichenfalls sind auch Ersatzfahrer bereitzuhalten. Die Beschränkung auf eine reguläre Einsatzzeit von 04.00 bis 20.00 Uhr kann bei objektivem Bedarf durch den Auftragnehmer und auch im Falle einer Anweisung des Auftraggebers entsprechend erweitert werden. Einsatzbereitschaft regulär innerhalb von 30 Minuten. Der Auftragnehmer führt die Schneeräumung und Streuung auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). Er hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sich die Fahr- und Gehbahnen sowie Parkplätze in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Schneeräumung/ Streuung hat auf den vorgegebenen übergeordneten Verbindungsstraßen morgens so rechtzeitig einzusetzen, dass diese bei nächtlichem, normalem Schneefall bis ca. 07.00 Uhr (Beginn des Berufsverkehrs) befahrbar und begehbar sind. Abweichungen der Zeiten beispielsweise aufgrund eines zum Erreichen der Verkehrssicherheit nach Art. 51 BayStrWG oder notwendigen früheren oder wegen morgendlichen, starken Schneefalls oder einer Eisbildung späteren Einsatzes, sind vorbehalten. Untergeordnete Nebenstraßen, Parkplätze und Gehbahnen sollten morgens bis ca. 07.30 Uhr geräumt sein. In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es wird zudem die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale gewährt (lt. LV). Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind (für jedes Los einzeln) in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die geleisteten Winterdienstleistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Die Streumittel (Trockensalz und Splitt) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kann diese im Betriebshof des Auftraggebers bzw. an den bereitgestellten Außenlagern abholen. Sollte ein Trockensalz-Splitt-Gemisch benötigt werden, so ist dieses vom Auftragnehmer selbstständig herzustellen. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und höherrangiger Kontrollaufgaben) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Die benötigten Fahrzeuge müssen einen Allradantrieb haben sowie komplett mit Pflug und einer elektronisch dosierbaren Streueinrichtung ausgestattet sein. Ein Doppelkammerstreuer wäre von Vorteil ist aber nicht zwingend erforderlich. Mögliche Fahrzeuge wären z.B. LKW, Unimog, Schlepper oder gleichwertige Fahrzeuge. Für das Los 2: Fahrzeug: Klein-LKW bis 12 to, Unimog bzw. Lindner Unitrac mit mindestens 100 PS oder gleichwertiges Fahrzeug; Pflug: 2 oder 3-scharig, Maximalbreite = 2,80 m (teilweise enge Gassen); Fräse oder Schleuder: Wäre wünschenswert (mit Absprache Auftraggeber), jedoch nicht zwingend erforderlich; Streuvolumen: Mindestens 1,2 m³, Dosiersystem 10 - 40 g/m²; Fahrzeug: Radlader oder gleichwertiges Fahrzeug mit Schaufel mit mindestens 1,0 m³. Zusätzlich benötigte Gerätschaften (insbes. Fräse/Schneeschleuder) und Fahrzeuge können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Anordnung ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch vorab im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Geschätzter Wert 83.830 €
Vertragslaufzeit 31.10.2025 – 29.04.2030

Der Mittelwert der Einsatzstunden der letzten zwei Jahre (räumen, streuen, fräsen) beträgt ca. 500 Stunden pro Jahr. Der Räum- und Streudienst erfolgt gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Räumstrecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Bei Bedarf durchgehender Einsatz von 04.00 bis 20.00 Uhr, erforderlichenfalls sind auch Ersatzfahrer bereitzuhalten. Die Beschränkung auf eine reguläre Einsatzzeit von 04.00 bis 20.00 Uhr kann bei objektivem Bedarf durch den Auftragnehmer und auch im Falle einer Anweisung des Auftraggebers entsprechend erweitert werden. Einsatzbereitschaft regulär innerhalb von 30 Minuten. Der Auftragnehmer führt die Schneeräumung und Streuung auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). Er hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sich die Fahr- und Gehbahnen sowie Parkplätze in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Schneeräumung/ Streuung hat auf den vorgegebenen übergeordneten Verbindungsstraßen morgens so rechtzeitig einzusetzen, dass diese bei nächtlichem, normalem Schneefall bis ca. 07.00 Uhr (Beginn des Berufsverkehrs) befahrbar und begehbar sind. Abweichungen der Zeiten beispielsweise aufgrund eines zum Erreichen der Verkehrssicherheit nach Art. 51 BayStrWG oder notwendigen früheren oder wegen morgendlichen, starken Schneefalls oder einer Eisbildung späteren Einsatzes, sind vorbehalten. Untergeordnete Nebenstraßen, Parkplätze und Gehbahnen sollten morgens bis ca. 07.30 Uhr geräumt sein. In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es wird zudem die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale gewährt (lt. LV). Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind (für jedes Los einzeln) in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die geleisteten Winterdienstleistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Die Streumittel (Trockensalz und Splitt) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kann diese im Betriebshof des Auftraggebers bzw. an den bereitgestellten Außenlagern abholen. Sollte ein Trockensalz-Splitt-Gemisch benötigt werden, so ist dieses vom Auftragnehmer selbstständig herzustellen. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und höherrangiger Kontrollaufgaben) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Die benötigten Fahrzeuge müssen einen Allradantrieb haben sowie komplett mit Pflug und einer elektronisch dosierbaren Streueinrichtung ausgestattet sein. Ein Doppelkammerstreuer wäre von Vorteil ist aber nicht zwingend erforderlich. Mögliche Fahrzeuge wären z.B. LKW, Unimog, Schlepper oder gleichwertige Fahrzeuge. Für das Los 3: Fahrzeug: LKW, Unimog mit mindestens 210 PS oder gleichwertiges Fahrzeug (die große Leistung ist durch große Schneemengen und Verwehungen erforderlich); Pflug: 2 oder 3-scharig, Breite zwischen 2,80 m und 3,60 m (teilweise enge Gassen); Fräse oder Schleuder: Mindestbreite 2,00 m, Mindesthöhe 0,80 m; Streuvolumen: Mindestens 1,2 m³, Dosiersystem 10 – 40 g/m²; Fahrzeug: Schmalspurgerät mit mindestens 125 PS und Mindesbreite 1,20 m oder gleichwertiges Fahrzeug; Pflug: Mindestbreite 1,30 m; Fräse oder Schleuder: Mindestbreite 1,30 m, Mindesthöhe 0,80 m; Fahrzeug: Radlader mit mindestens 150 PS oder gleichwertiges Fahrzeug mit Schaufel mit mindestens 2,0 m³. Zusätzlich benötigte Fahrzeuge und Gerätschaften können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Anordnung ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch vorab im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Geschätzter Wert 255.210 €
Vertragslaufzeit 14.10.2025 – 29.04.2030

Der Mittelwert der Einsatzstunden der letzten zwei Jahre (räumen, streuen, fräsen) beträgt ca. 475 Stunden pro Jahr. Der Räum- und Streudienst erfolgt gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Räumstrecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Bei Bedarf durchgehender Einsatz von 04.00 bis 20.00 Uhr, erforderlichenfalls sind auch Ersatzfahrer bereitzuhalten. Die Beschränkung auf eine reguläre Einsatzzeit von 04.00 bis 20.00 Uhr kann bei objektivem Bedarf durch den Auftragnehmer und auch im Falle einer Anweisung des Auftraggebers entsprechend erweitert werden. Einsatzbereitschaft regulär innerhalb von 30 Minuten. Der Auftragnehmer führt die Schneeräumung und Streuung auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). Er hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sich die Fahr- und Gehbahnen sowie Parkplätze in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Schneeräumung/ Streuung hat auf den vorgegebenen übergeordneten Verbindungsstraßen morgens so rechtzeitig einzusetzen, dass diese bei nächtlichem, normalem Schneefall bis ca. 07.00 Uhr (Beginn des Berufsverkehrs) befahrbar und begehbar sind. Abweichungen der Zeiten beispielsweise aufgrund eines zum Erreichen der Verkehrssicherheit nach Art. 51 BayStrWG oder notwendigen früheren oder wegen morgendlichen, starken Schneefalls oder einer Eisbildung späteren Einsatzes, sind vorbehalten. Untergeordnete Nebenstraßen, Parkplätze und Gehbahnen sollten morgens bis ca. 07.30 Uhr geräumt sein. In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es wird zudem die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale gewährt (lt. LV). Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind (für jedes Los einzeln) in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die geleisteten Winterdienstleistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Die Streumittel (Trockensalz und Splitt) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kann diese im Betriebshof des Auftraggebers bzw. an den bereitgestellten Außenlagern abholen. Sollte ein Trockensalz-Splitt-Gemisch benötigt werden, so ist dieses vom Auftragnehmer selbstständig herzustellen. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und höherrangiger Kontrollaufgaben) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Die benötigten Fahrzeuge müssen einen Allradantrieb haben sowie komplett mit Pflug und einer elektronisch dosierbaren Streueinrichtung ausgestattet sein. Ein Doppelkammerstreuer wäre von Vorteil ist aber nicht zwingend erforderlich. Mögliche Fahrzeuge wären z.B. LKW, Unimog, Schlepper oder gleichwertige Fahrzeuge. Für das Los 4: Fahrzeug: LKW, Unimog mit mindestens 210 PS oder gleichwertiges Fahrzeug (die große Leistung ist durch große Schneemengen und Verwehungen erforderlich); Pflug: 2 oder 3-scharig, Breite zwischen 2,80 m und 3,60 m (teilweise enge Gassen); Fräse oder Schleuder: Mindestbreite 2,00 m, Mindesthöhe 0,80 m; Streuvolumen: Mindestens 1,2 m³, Dosiersystem 10 – 40 g/m²; Fahrzeug: Schmalspurgerät mit mindestens 125 PS und Mindesbreite 1,20 m oder gleichwertiges Fahrzeug; Pflug: Mindestbreite 1,30 m; Fräse oder Schleuder: Mindestbreite 1,30 m, Mindesthöhe 0,80 m. Zusätzlich benötigte Fahrzeuge und Gerätschaften können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Anordnung ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch vorab im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Geschätzter Wert 200.380 €
Vertragslaufzeit 14.10.2025 – 29.04.2030

Der Mittelwert der Einsatzstunden der letzten zwei Jahre (räumen, streuen) beträgt ca. 220 Stunden pro Jahr. Der Räum- und Streudienst erfolgt gemäß Werkvertrag (Rahmenvertrag im vssl. Schwankungsbereich zwischen 0,5 und 2,0 des angegebenen Auftragswertes, wobei über dem Faktor 2,0 gemäß EuGH eine Beauftragung durch Vertragsänderung i.S.d. § 132 GWB erfolgt) nach den Festsetzungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Streckeneinsatzplanes, sowie des Leistungsverzeichnisses (LV). Geringfügige Anpassungen bleiben vorbehalten (z. B.: Straßensperrungen, Änderung der Verkehrssicherungspflicht, Optimierung der Lose). Vor Wintereinbruch hat der Auftragnehmer bzw. seine Fahrer und Ersatzfahrer die Räumstrecken abzufahren und mögliche Hindernisse festzustellen. Bei Bedarf durchgehender Einsatz von 04.00 bis 20.00 Uhr, erforderlichenfalls sind auch Ersatzfahrer bereitzuhalten. Die Beschränkung auf eine reguläre Einsatzzeit von 04.00 bis 20.00 Uhr kann bei objektivem Bedarf durch den Auftragnehmer und auch im Falle einer Anweisung des Auftraggebers entsprechend erweitert werden. Einsatzbereitschaft regulär innerhalb von 30 Minuten. Der Auftragnehmer führt die Schneeräumung und Streuung auf den Betreuungsstrecken in eigener Verantwortung durch (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf ihn). Er hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sich die Fahr- und Gehbahnen sowie Parkplätze in der Zeit zwischen 07.00 und 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Schneeräumung/ Streuung hat auf den vorgegebenen übergeordneten Verbindungsstraßen morgens so rechtzeitig einzusetzen, dass diese bei nächtlichem, normalem Schneefall bis ca. 07.00 Uhr (Beginn des Berufsverkehrs) befahrbar und begehbar sind. Abweichungen der Zeiten beispielsweise aufgrund eines zum Erreichen der Verkehrssicherheit nach Art. 51 BayStrWG oder notwendigen früheren oder wegen morgendlichen, starken Schneefalls oder einer Eisbildung späteren Einsatzes, sind vorbehalten. Untergeordnete Nebenstraßen, Parkplätze und Gehbahnen sollten morgens bis ca. 07.30 Uhr geräumt sein. In der Kalkulation sind von den Bietern sämtliche Zuschläge wie insbesondere für Nachtzeiten, Sonn- und -Feiertagsarbeit sowie Vorhaltekosten im Einheitspreis zu berücksichtigen. Anfahrts-, Rüst- und Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Eine Anpassung der Preise erfolgt maximal 1x jährlich, jeweils zum 01.11., sofern im Vergleich zum 01.11. des Vorjahres, bzw. zur letzten Indexanpassung, der Preisindex insgesamt um mehr als 5 % gestiegen ist. Als Grundlage hierzu dient der Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte des Statistischen Bundesamtes für die Bundesrepublik Deutschland. In jedem Fall einer erneuten Änderung des Preisindexes, um 5 % oder mehr gegenüber dem Stand, auf dem die vorangegangene Anpassung beruhte, ist eine erneute Anpassung auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütungssätze vorzunehmen. Die Dokumentation der Einsatzzeiten wird über Telematikgeräte (GPS) sichergestellt. Diese Geräte werden auf Kosten des Auftraggebers in die Einsatzgeräte des Auftragnehmers eingebaut. Die Abrechnung erfolgt anhand dieser Dokumentation jeweils am Ende des Einsatzmonats. Es wird zudem die Vergütung einer monatlichen Bereitstellungspauschale gewährt (lt. LV). Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge ständig per Mobilfunk erreichbar sind. Die Einsätze sind (für jedes Los einzeln) in einer Excel-Liste zu dokumentieren. Bei Nutzung der Telematik erfolgt der Nachweis der Einsätze automatisch in digitaler Form; in diesem Fall erhält der Auftragnehmer Zugang zu den Daten seiner Fahrzeuge. Die Abrechnung für die geleisteten Winterdienstleistungen erfolgt minutengenau und gemäß den im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen (EP) nach Aufwand. Die Streumittel (Trockensalz und Splitt) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer kann diese im Betriebshof des Auftraggebers bzw. an den bereitgestellten Außenlagern abholen. Sollte ein Trockensalz-Splitt-Gemisch benötigt werden, so ist dieses vom Auftragnehmer selbstständig herzustellen. Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache (wegen Sicherheitsgründen und höherrangiger Kontrollaufgaben) in schriftlicher und mündlicher Form zu gewährleisten und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertrages ggf. eingesetzten Unterauftragnehmer gleichermaßen handeln. Die benötigten Fahrzeuge müssen einen Allradantrieb haben sowie komplett mit Pflug und einer elektronisch dosierbaren Streueinrichtung ausgestattet sein. Ein Doppelkammerstreuer wäre von Vorteil, ist aber nicht zwingend erforderlich. Mögliche Fahrzeuge wären z.B. LKW, Unimog, Schlepper oder gleichwertige Fahrzeuge. Für das Los 1: Fahrzeug: Klein-LKW bis 12 to, Unimog bzw. Lindner Unitrac mit mindestens 100 PS oder gleichwertiges Fahrzeug; Pflug: 2 oder 3-scharig, Maximalbreite = 2,80 m (teilweise enge Gassen); Fräse oder Schleuder: Wäre wünschenswert (mit Absprache Auftraggeber), jedoch nicht zwingend erforderlich; Streuvolumen: Mindestens 1,2 m³, Dosiersystem 10 - 40 g/m²; Fahrzeug: Radlader oder gleichwertiges Fahrzeug mit Schaufel mit mindestens 1,0 m³. Zusätzlich benötigte Gerätschaften (insbes. Fräse/Schneeschleuder) und Fahrzeuge können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Anordnung ebenfalls zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch vorab im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Geschätzter Wert 143.280 €
Vertragslaufzeit 31.10.2025 – 29.04.2030

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