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Projekt-ID: #2026-I-029

Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (TSF-W 2026)

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08.06.26 Frist

Projektbeschreibung

Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. Die ZFeuVwV sieht die Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der Gemeinsamen Beschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Gemeinsame Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Hierzu wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren mit den hieran beteiligten Kommunen jeweils ein eigener Liefervertrag über die Lieferung des verfahrensgegenständlichen TSF-W geschlossen. Es werden im Rahmen dieser Ausschreibung für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 49 Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser beschafft. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Fahrzeuge werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an das Fahrgestell und den Aufbau der auftragsgegenständlichen Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 3 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt. Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau TSF-W sowie die dazugehörige Tragkraftspritze. Die feuerwehrtechnische Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen werden Fahrgestell, Aufbau und Tragkraftspritze zu einem Auftrag zusammengefasst (s. u.a. Fachempfehlung DFV Nr. 1 vom 11.08.2017, Hinweise zur Losaufteilung des Bayer. Innenministeriums vom 20.04.2018).

Lose

1 Los

Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. Die ZFeuVwV sieht die Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der Gemeinsamen Beschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Gemeinsame Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Hierzu wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren mit den hieran beteiligten Kommunen jeweils ein eigener Liefervertrag über die Lieferung des verfahrensgegenständlichen TSF-W geschlossen. Es werden im Rahmen dieser Ausschreibung für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 49 Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser beschafft. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Fahrzeuge werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an das Fahrgestell und den Aufbau der auftragsgegenständlichen Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 3 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt. Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau TSF-W sowie die dazugehörige Tragkraftspritze. Die feuerwehrtechnische Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen werden Fahrgestell, Aufbau und Tragkraftspritze zu einem Auftrag zusammengefasst (s. u.a. Fachempfehlung DFV Nr. 1 vom 11.08.2017, Hinweise zur Losaufteilung des Bayer. Innenministeriums vom 20.04.2018).

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