Die Stadtwerke Schwäbisch Hall veröffentlichen hiermit das Qualifizierungssystem der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Lieferung von Trafostationen. Dieses Qualifizierungssystem oder auch Präqualifikationssystem genannt umfasst die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als auch die angeschlossenen Tochtergesellschaften, welche aus den Unterlagen hervorgehen. Ziel ist es, geeignete Lieferanten vorab nach einheitlichen kaufmännischen, rechtlichen und technischen Kriterien zu prüfen und in ein Qualifizierungsverzeichnis aufzunehmen. Die Qualifizierung erfolgt unabhängig von konkreten Einzelvergaben und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Lieferanten können sich in der Zeitspanne von 5 Jahren ab Veröffentlichungsdatum auf das Qualifizierungssystem bewerben. Die Unterlagen bestehen aus zwei Kernthemen: > Allgemeiner Teil - Info-Fragen die rein zur Information dienen - KO-Fragen die je nach Antwort direkt zum Ausscheiden aus dem Qualifizierungssystem führen - Eventuelle KO-Fragen die nach Abwägung der Stadtwerke zum Ausscheiden führen können **Bei Ausscheidung aus dem Verfahren, kann auch eine Neubewerbung des Lieferanten erfolgen.** >Technischer Teil - Angaben zu Beschaffungs-, Herstellungs- und QM-Prozessen - Entwicklungen, technische Prüfungen - Technische Details und Angaben zu einzelnen Komponenten
Präqualifikationsverfahren (Qualifizierungssystem) für die Lieferung von Kompaktstationen / Trafostationen nach technischen Anforderungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. Die Kompaktstationen werden in der Mittelspannung, 20kV Netz sowie 11kV Netz eingesetzt und umfassen folgende Komponenten: - Stationsgebäude (Betonfertigkörper / Metallgehäuse) - Transformator - Mittelspannungsschaltanlage - Niederspannungsverteilung - USV / Batterie - Schutztechnik
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.