Erstellung einer Liste qualifizierter Dienstleister, aus der Kandidaten mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß SektVO für die Erbringung von Bauarbeiten an Versorgungsnetzen ausgewählt werden.
Bauarbeiten für das Strom-Nieder- und -Mittelspannungsnetz, Erdgas-Nieder- und -Mitteldrucknetz sowie Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung, Freileitung, Fernwärmeversorgung, Breitbandkommunikation und Sonderbauverfahren für die Beteiligungen der Thüga AG in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig- Holstein und Bayern nach technischen Leistungsbeschreibungen der Beteiligungen der Thüga AG. Die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen werden abgeschlossen zu Gunsten von Abrufbestellungen von direkten und indirekten Beteiligungsgesellschaften der Thüga AG, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aus den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen Leistungen abrufen können. Eine Übersicht der direkten Beteiligungen finden Sie im Internet unter: https://www.thuega.de/die- thuega/thuega-partner/ Leistungsumfang: Erdarbeiten (Tiefbau und Oberflächen) und/oder Verlegearbeiten für die Sparten Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung, Fernwärme, Breitband und Freileitung. Für bereits präqualifizierte Unternehmen ist eine erneute Bewerbung nicht erforderlich. Unternehmen die das Prüfungssystem erfolgreich abgeschlossen haben, werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kommunikationssprache ist deutsch. Die Präqualifikation ist unbefristet und gilt bis auf Widerruf.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Thüga_Lieferantenkodex_de.pdf
PDF • 158.5 KB
Eigenerklärung Russland .pdf
PDF • 266.2 KB
Thüga StLV 2026 2-5 EGW.pdf
PDF • 1.1 MB
Hinweise_und_Bedingungen_zum_PQ_Verfahren_Bauleistungen 2026.pdf
PDF • 216.3 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.