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Projekt-ID: #50-25

Vergabeverfahren Railport Hafen Emmelsum

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11.05.26 Frist

Projektbeschreibung

DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen). Der Hafen Emmelsum ist an die Kreisbahn angeschlossen. DeltaPort beabsichtigt, einen weiteren Anschluss des Hafens Emmelsum an die Kreisbahn herzustellen und mit der im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebenden Konzession einem Unternehmen das Recht einzuräumen und die Pflicht zu übertragen, hieran anschließend eine mindestens zweigleisige Eisenbahninfrastruktur zu errichten und gemeinsam mit den zugehörigen Flächen hafenaffin zu betreiben. Die Eisenbahninfrastruktur und die zugehörigen Flächen werden im Folgenden gemeinsam als "Railport" bezeichnet.

Lose

1 Los

1. Die Konzession wird im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages eingeräumt werden. Die für die Errichtung und den Betrieb des Railports zur Verfügung stehende Fläche ist ca. 4,6 ha groß. Der konkrete Flächenbedarf und damit die konkreten Abmessungen der des zukünftigen Konzessionsgrundstücks sowie der Verlauf der Eisenbahninfrastruktur auf diesem sind im Rahmen der Verhandlungen festzulegen. Der (dann) Konzessionärin soll ermöglicht werden, ggf. (soweit erforderlich) aus öffentlichen Mitteln Zuwendungen für die Umsetzung der Maßnahme zu beantragen bzw. zu erhalten. Die konkrete Vertragsgestaltung wird sich daher u. a. an den Vorgaben der entsprechenden Zuwendungsbedingungen orientieren. Die Laufzeit der Konzession wird vor diesem Hintergrund im Fall einer Beantragung von Zuwendungen mindestens den entsprechenden Förderzeitraum umfassen. 2. Der Hafen Emmelsum muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Die (dann) Konzessionärin ist aus diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb des ihr überlassenen Konzessionsgrundstücks und der darauf befindlichen Bauwerke und Anlagen verpflichtet. Sie hat die Umschlagleistungen diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber anzudienen. 3. Der Erbbaurechtsvertrag wird das Recht und die Pflicht enthalten, innerhalb einer zu verhandelnden angemessenen Frist die vertraglich zu vereinbarende Bebauung (mind. Oberflächenbefestigung und zweigleisige Eisenbahninfrastruktur) zu errichten und im Anschluss für die Dauer der Vertragslaufzeit diskriminierungsfrei zu betreiben. 4. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages werden Mindestvorgaben, insbesondere auch zur Finanzierung/Beleihung von DeltaPort gestellt. Insbesondere sind angemessene Tilgungen der mit den Grundschulden abzusichernden Darlehen (für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen) verpflichtend. Die Weiterveräußerung an geschlossene Fonds o.ä. mit einer kürzeren Laufzeit als der Erbbaurechtsvertrag wird ausgeschlossen. 5. DeltaPort stellt Mindestanforderungen an das geplante Ansiedlungskonzept, deren Einhaltung der Bieter bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen hat. Die Mindestanforderungen an den Betrieb des Konzessionsgrundstücks werden erfüllt, wenn a) ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte Güterdistribution) angesiedelt wird ("hafenaffine Ansiedlung"), b) welcher (eigenen oder diskriminierungsfrei disponierter Dritt-) Umschlag über den Verkehrsträger Hafenbahn im Rahmen eines Intermodal-Netzwerkes durchführt und generiert und c) welcher mindestens eine zweigleisige Eisenbahninfrastruktur mit einer Länge von ca. 700 m errichtet und diese zum vorgenannten Zweck betreibt. 6. Zum Nachweis der Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen sind die nachfolgenden dargestellten Grundstücks- und Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a) Betriebskonzept (max. 2 DIN A4 Seiten); b) Nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen (straßen-, wasser- und bahnseitig) im Betriebskonzept; c) Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme; d) Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen; e) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Infrastrukturen; f) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Suprastruktur; g) Bedarf an dinglichen Sicherheiten; h) Angabe zur Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); i) Angabe, ob besondere sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb gestellt würden. 7. Der für die Dauer dieser Konzession zu erbringende verpflichtende Betrieb der zu errichtenden Bauwerke und Anlagen / des "Railports" wird von DeltaPort als "kritische Aufgabe" in entsprechender Anwendung des § 47 Sektorenverordnung (SektVO) eingeordnet. Diese Leistungen sind daher von der (dann) Konzessionärin selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig. Ein Rückgriff auf Nachunternehmer zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für den Betrieb des Konzessionsgrundstücks ist daher ebenfalls nicht zulässig.

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