Die AG beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die umweltverträgliche Ent-fernung von Öl und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Sofortmaßnahmen). Die fachliche Durchfüh-rung dieses Auftrages liegt im Verantwortungsbereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (nachfolgend auch: "Schadensmanagement"). Die öffentliche Hand hat gemäß § 2 Abs. 1 Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz Vorbild-funktion für eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Abfallwirtschaft. Dies gilt insbe-sondere für Abfälle, an deren Verwertung / Beseitigung unter Umweltgesichtspunkten hohe Anforderungen zu stellen sind. Daher werden an den Auftragnehmer (nachfolgend auch: AN) entsprechende Anforderungen, insbesondere an die Zuverlässigkeit, die Leistungsfä-higkeit sowie die Verpflichtung zur unbedingten Einhaltung der abfall-, wasser-, gefahrstoff- und gefahrgutrechtlichen Bestimmungen (nachfolgend auch: "einschlägige relevanten ge-setzlichen Bestimmungen"), gestellt. Ausgeschrieben wird die umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreini-gungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Ham-burg - Sofortmaßnahmen Wasser als Sofortmaßnahmen des Umweltschutzes einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsmaßnahmen (z.B. Auf- und Abbau von Sicherungseinrichtungen, Beleuchtung der Arbeitsbereiche, Säuberung der Arbeitsbe-reiche nach Abschluss der Arbeiten, Reinigung von Ölsperren, Prüf- und Wartungsarbeiten). Weiterer Bestandteil der Aufgabenstellung ist die Aufnahme, die Sammlung, der Abtrans-port und die Entsorgung von in Hamburger Gewässern natürlich und nicht natürlich veren-deten Fischen. Die ausgeschriebene Leistung wird für 6 Jahre als Rahmenvereinbarung ver-geben. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Siehe Vergabeunterlagen
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.