Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, ob und wie sich die Gesetzesänderung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, hier vor allem auf die Cannabis-bedingten Verkehrsunfälle allgemein und speziell bei Fahranfängern und jungen Fahrern und auf die Häufigkeit von Cannabisfahrten (DUIC und DUICA) ausgewirkt hat. Ferner, soweit vorhanden, sollen mögliche Änderungen in der polizeilichen Überwachungspraxis beleuchtet werden. Aus den Ergebnissen sollen mögliche Verkehrssicherheitsrisiken aufgrund der Gesetzesänderung identifiziert werden und geprüft werden, ob die Akzeptanz der Bevölkerung den Ergebnissen entspricht.
Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, ob und wie sich die Gesetzesänderung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, hier vor allem auf die Cannabis-bedingten Verkehrsunfälle allgemein und speziell bei Fahranfängern und jungen Fahrern und auf die Häufigkeit von Cannabisfahrten (DUIC und DUICA) ausgewirkt hat. Ferner, soweit vorhanden, sollen mögliche Änderungen in der polizeilichen Überwachungspraxis beleuchtet werden. Aus den Ergebnissen sollen mögliche Verkehrssicherheitsrisiken aufgrund der Gesetzesänderung identifiziert werden und geprüft werden, ob die Akzeptanz der Bevölkerung den Ergebnissen entspricht.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.