Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu überprüfende Adressen werden von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer ermittelt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern die aktuellen Adressen und teilt der Auftraggeberin das Ergebnis seiner Recherche mit.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu überprüfende Adressen werden von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer ermittelt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern die aktuellen Adressen und teilt der Auftraggeberin das Ergebnis seiner Recherche mit. Die Notwendigkeit einer Adressrecherche ergibt sich aus der Richtlinie zu § 217f Abs. 4b SGB V. Die Richtlinie ist seit dem 1. Oktober 2023 durch die Auftraggeberin umzusetzen. Der Auftragnehmer fragt die Adressen tagesaktuell bei den Einwohnermeldeämtern ab und stellt der Auftraggeberin das Ergebnis der Recherche zur Verfügung. Die Auftraggeberin geht von einer jährlichen Abfragemenge von 230.000 Adressen aus. Dieser Wert soll als Richtwert dienen, stellt jedoch keine garantierte Abnahmemenge dar.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.