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Projekt-ID: #RüD1-a 700

Blindeninstitutsstiftung – RüD1-a Campus Dachsberg ● 700 – Fachplanung Technische Ausrüstung BWT

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27.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Blindeninstitutsstiftung beabsichtigt ihren Standort in Rückersdorf so zu ertüchtigen und zu erweitern, dass der prognostizierte Bedarf auch nachhaltig gedeckt werden kann. ● Gegenstand des VgV-Verfahrens ist die Erneuerung der Badewassertechnik (ALG 7) im Rahmen der Generalsanierung des Schwimmbades im Bestand. ● Die geschätzten Baukosten KG 470 (inkl. Rückbau / Abbruch Bestand) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf ca. 600.000 € netto. (Stand 02/2025) ● Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 7 Badewassertechnik ● Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 | weitere Stufen: Stufe 2 mit LPH 5 + 6 und Stufe 3 mit LPH 7 – 9 ● Besondere Leistungen: keine ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung BWT erbracht. ● Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. ● Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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