Projekt-ID: #LfU_13_45/2025

Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 und optional für das Bilanzjahr 2028

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Projektbeschreibung

Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib. Diese Bilanzen sind jährlich zu einer landesweiten Abfallbilanz zusammenzufassen ("Siedlungsabfallbilanz"). Gemäß § 8 LKrWG erstellt die Zentrale Stelle für Sonderabfälle eine jährliche Bilanz über Art, Menge und Verbleib der gefährlichen Abfälle ("Sonderabfallbilanz"). Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden jährlich als "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" zusammengefasst und als gemeinsames Werk vom rheinland-pfälzischen Mi-nisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) veröffentlicht. Des Weiteren werden jährlich die "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" als Anhang 1 zur Landesabfallbilanz sowie ein "Entsorgungsanlagen-Kataster" als Anhang 2 zur Landesabfallbilanz erstellt und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), einen geeigneten Dienstleister mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027, bzw. bei Inanspruchnahme der einmali-gen Verlängerungsoption zusätzlich mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" für das Bilanzjahr 2028 zu beauftragen. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sind als Grundlage für die hier gegenständliche Leistung zu verstehen und den Anlagen 1a bis 1c zu entnehmen: - "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2023" (Anlage 1a) einschließlich der - "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Rheinland-Pfalz 2023" (Anlage 1b) und des - "Entsorgungsanlagen-Kataster für Siedlungsabfälle 2023" (Anlage 1c). Das LfU legt besonderen Wert auf die graphische Darstellung der Ergebnisse in den Tabellen, Karten und Abbildungen. Die Karten sind vom Auftragnehmer mittels geeig-neter EDV-Programme, wie z.B. RegioGraph oder vergleichbar, zu erstellen. Für die Darstellung der statistischen Verteilungen sind Boxplots zu verwenden. Für die graphische Gestaltung der jährlichen Landesabfallbilanzen gelten die einschlägigen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz (Corporate Design), vgl. Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung (LB).

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Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027. Bei Inanspruchnahme der einma-ligen Verlängerungsoption gemäß Ziffer 6.3.2 umfasst die zu erbringende Leistung zu-sätzlich die Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für das Bilanzjahr 2028. Im Einzelnen sind für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 bzw. bis 2028 (nur bei Inanspruch-nahme der Verlängerungsoption) jeweils jährlich folgende Leistungen zu erbringen: - Erstellung der "Siedlungsabfallbilanz" als Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließ-lich der Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der zugrundeliegenden Daten (vgl. Ziffer 3.1), - Erstellung der "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-ger" als Anhang 1 zu Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließlich Datenabfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (vgl. Ziffer 3.2), - Erstellung des "Entsorgungsanlagen-Katasters für Siedlungsabfälle" als Anhang 2 zu Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließlich Datenabfrage bei den Anlagenbe-treibern (vgl. Ziffer 3.3), - Einbindung der vom Auftraggeber in digitaler Form bereitgestellten "Sonderabfall-bilanz" als Teil 2 der Landesabfallbilanz (vgl. Ziffer 3.4), - Zusammenführen von Teil 1 und Teil 2 zum Gesamtwerk "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" (vgl. Ziffer 3.5) sowie - Erstellung einer Kurzfassung zur Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres (vgl. Ziffer 3.6). Der Auftragnehmer hat die "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" jeweils als Gesamt-werk für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 bzw. bei Inanspruchnahme der Verlänge-rungsoption zusätzlich für das Bilanzjahr 2028 zu erstellen. Dabei ist die "Landesab-fallbilanz Rheinland-Pfalz 2023" (siehe Anlage 1a, 1b und 1c zu dieser Leistungsbe-schreibung) als Vorlage zu verstehen und deren Struktur und Gliederung beizubehal-ten, sofern in Ziffer 3.1.4 nichts anderes geregelt ist. Das LfU stellt dem Auftragnehmer zu Leistungsbeginn den in Anlage1a zu dieser Leis-tungsbeschreibung enthaltenen Teil der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2023" als bearbeitbares Microsoft-Word Dokument zur Verfügung. Die in Anlage 1b und 1c zu dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Abfallwirt-schaftsprofile sowie das Entsorgungsanlagen-Kataster liegen nur als pdf-Dateien vor (siehe Anlagen 1b und 1c zur Leistungsbeschreibung) und sind darauf basierend vom Auftragnehmer selbst zu erstellen. Die Details der Leistungserbringung ergeben sich aus Ziffer 3.1 bis 3.6. Umfang Obligatorische Bilanzjahre (Bilanzjahre 2025 bis 2027) Die zu erbringende Leistung umfasst die Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" jeweils als Gesamtwerk für die Bilanzjahre 2025 bis 2027. Dabei sind für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 folgende Leistungen jeweils separat zu erbringen: - Erstellung der "Siedlungsabfallbilanz" als Teil 1 der Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres einschließlich der Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der zu-grundeliegenden Daten, - Erstellung der "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" und Einbindung in die Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres als Anhang 1 einschließlich Datenabfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, - Erstellung des "Entsorgungsanlagen-Katasters für Siedlungsabfälle" und Einbindung in die Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres als Anhang 2 einschließlich Datenabfrage bei den Anlagenbetreibern, - Einbindung der vom Auftraggeber in digitaler Form bereitgestellten "Sonderabfallbilanz" als Teil 2 der Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres. Die Details der Leistungserbringung ergeben sich aus Ziffer 3.

Vertragslaufzeit 22.12.2025 – 09.12.2028

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