Projekt-ID: #2025 / 229

Hochstrassen Ludwigshafen, Helmut-Kohl-Allee B44; Passiver Schallschutz - gutachterliche Bewertung

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Projektbeschreibung

Hochstrassen Ludwigshafen, Helmut-Kohl-Allee B44; hier: Passive Schallschutzmaßnahmen in Ludwigshafen am Rhein - Gutachterliche Leistung nach den Vorgaben der bereits durchgeführten schalltechnischen Berechnung, Erstellung einer STOB.

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Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG), ein Dienstleistungsunternehmen der Stadt Ludwigshafen, ist für die Planung und die Bauabwicklung des Großprojektes "Ersatzneubau der Hochstraße Nord B 44" zuständig. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet von Ludwigshafen. Es stellt ein Teilstück im Gesamtfernstraßennetz in der Metropolregion Rhein-Neckar dar, das geprägt ist durch die in Nord-Süd Richtung verlaufende A 61 linksrheinisch (Ludwigshafen Speyer) und die A 5 rechtsrheinisch (Mannheim Karlsruhe) sowie in West-Ost Richtung die A 6 (Saarbrücken Mannheim), die A 650 (Bad Dürkheim Ludwigshafen) bzw. die A 65 (Neustadt Ludwigshafen). Die zwischen Bad Dürkheim und Ludwigshafen in West-Ost Richtung verlaufende A 650 findet ihre Fortsetzung im Stadtbereich von Ludwigshafen. Nach den gemeinsamen Bauwerken der B 44 und der B 37 über die Bayreuther Straße und die Bruchwiesenstraße folgend mündet die Verkehrsachse in der B 44 bzw. B 37 mit jeweiliger Rheinüberquerung durch die Kurt- Schumacher-Brücke (B 44) und die Konrad-Adenauer-Brücke (B 37) als wichtigste Bindeglieder zwischen den Schwesterstädten Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) und Mannheim (Baden-Württemberg) in der Metropolregion Rhein- Neckar. Auf Mannheimer Seite findet das Hochstraßensystem seine Fortsetzung im Süden mit dem Fahrlachtunnel und dem Anschluss an die A656. Im Norden wird der Mannheimer Hafen an das Bundesfernstraßennetz angebunden und die B44 führt zur A6. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten angefertigt, das Festlegungen trifft, welche Gebäude bzw. Gebäudeteile, aufgrund von den geänderten Verkehrswegen der B 44, der L 523/ Rheinuferstraße, der angepassten Stadtstraßen sowie der verlegten Stadtbahnlinien 6 und 7/8 ausgehenden Lärmauswirkungen, einen Anspruch, dem Grunde nach, auf passiven Schallschutz haben. Die, aus dem Planfeststellungsbeschluss, beigefügte Tabelle ist Grundlage dieser Ausschreibung. Im Wesentlichen, jedoch nicht abschließend, sind folgende Leistungen zu erbringen: • Organisation der Objektbegehungen • Objektbegehungen durchführen • Anlegen und Fortschreiben einer Eigentümerakte • Erstellen einer STOB • Festlegung des Entschädigungsbetrages

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