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Projekt-ID: #BN-2024-08296

Bundesstadt Bonn - Rahmenvereinbarung OGS-Ausbau - Freianlagenplanung

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18.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Rahmenvertragspartner für die Planungsleistungen der Freianlagen.

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Das Städtische Gebäudemanagement der Stadt Bonn (SGB) ist als Auftraggeber (AG) für die Planung, Errichtung und den Betrieb von kommunalen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Bonn verantwortlich. In diesem Zusammenhang verfolgt das SGB ein ambitioniertes Schulbauproramm, das verschiedenste Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an bestehenden sowie neuen Schulstandorten beinhaltet. Im Rahmen dessen beabsichtigt das SGB Rahmenverträge für Planungsleistungen abzuschließen. Das städtischen Gebäudemanagement (SGB) der Bundesstaat Bonn hat ein sog. Maßnahmenpaket 1 gebildet, welches den OGS-Ausbau an folgenden Grundschulen beinhaltet: - Till-Eulenspiegel-Schule - Paul-Gerhard-Schule - Mathias-Claudius-Schule - Marktschule - Kettlerschule - Ennertschule - Bodelschwinghschule Derzeit werden für die einzelnen Grundschulen Machbarkeitsstudien erstellt, zur Bestimmung des konkreten Bedarfs. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Rahmenvertragspartnern, welche die Planungsleistungen der Freianlagen für die erforderlichen Erweiterungs-, Neu- sowie Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem OGS-Ausbau und den damit verbundenen Neu-/Umplanungen einzelner (Teil-) Bereiche auf den Schulhöfen erbringen sollen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Grundschulen im Maßnahmenparket 1. Das Maßnahmenpaket 1 kann um bis zu fünf weitere Grundschulen erweitert werden. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Schulen. Die Bundesstadt Bonn behält sich zudem vor, die Planungsleistungen für einzelne Schulen auch anderweitig zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu vier Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels Miniwettbewerb. Die näheren Modalitäten zur Beauftragung der Einzelaufträge regeln die Vergabeunterlagen zur Angebotsphase. Der Rahmenvertragspartner ist beim Einzelabruf an die in diesem Verfahren getroffenen Modalitäten in der Rahmenvereinbarung gebunden (z.B. Honorarparameter).

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