Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, • in Gebäude D der MK die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos und • in Gebäude 58 der GK die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos sowie Leistungen der Gemeinschaftsverpflegung nach Punkt 2.2 im Umfang der Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum Dienstleistungsvertrag (DV) bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Terrasse (nur GK)) auszuführen. Der AN erhält für den Betrieb der Kasinos in der MK und der GK die alleinige Bewirtschaftungsbefugnis. Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand"1 genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme) Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt, trägt der AG die Kosten für die Herrichtung des Überlassungsgegenstands für den Nutzungszweck nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Soll-Zustand). Der AG erhält den Überlassungsgegenstand auf seine Kosten für die gesamte Vertragsdauer in diesem - für die Leistungserbringung erforderlichen - Zustand. Die Ausstattung des Überlassungsgegenstandes (siehe Anhang 2 zum DV (Liegenschaftsangaben) sowie Beilage 1 zu Anhang 3 (Inventarliste)2) erfolgt durch den AG auf dessen Kosten in dem unter Punkt 2.1.1.8 beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon sind die Ausstattung der Gastbereiche und die Anschaffung des Kassensystems (Punkt 2.1.1.10). Dies hat durch den AN zu erfolgen. Regelungen zu Gläsern, Geschirr und Besteck finden sich in Punkt 2.1.1.9. Der AG stellt - soweit erforderlich - IT-Service-Leistungen über seinen IT-Dienstleister, die BWI GmbH, entgeltlich zur Verfügung. Dahingehend schließt der AN eine separate Vereinbarung gemäß § 15 RÜL (Anhang 3 zum DV) sowie wie in den Anforderungen Informationssicherheit (Anhang 7 zum DV) beschrieben. Der AN hat bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich der in § 12 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Liegenschaftsbetriebsleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies muss sich in der Preisbildung widerspiegeln. Zudem hat der AN die in Anhang 9 zum DV (Basissortiment) aufgeführten Gerichte zu den dort angegebenen Preisen anzubieten. Die Preise können vom AN jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst werden. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Preisindexes für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten im Rahmen der bewirtschafteten Betreuung nach Punkt 2.1 ist der AN in der Preisgestaltung frei.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet die Versorgung der Nutzungsberechtigten mit Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen eines Frühstücks-, Mittags- und Abendangebots. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten kann von dem Aufsichtführenden ganz oder teilweise untersagt werden. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Waren- und Preisverzeichnis ist gut sichtbar auszuhängen sowie auch auf den Tischen als Speisekarte auszulegen. Das Speiseangebot ist aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten sowohl in der MK als auch in der GK, unter Berücksichtigung der Allgemeinen Regelung A1-840/12-4001 "Lebensmittelhygiene", convenience-basiert auszurichten. Frühstück Das Frühstücksangebot in der GK muss montags bis donnerstags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr und freitags von 06:00 Uhr bis 09:30 Uhr, angeboten werden, wobei das Angebot der Gemeinschaftsverpflegung von montags bis freitags auf den Zeitraum von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr begrenzt werden kann. Das Frühstücksangebot in der MK muss montags bis freitagszwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr angeboten werden. Das Frühstück muss sowohl als "To-Go-Angebot" als auch als Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort ausgestaltet werden. Mindestens sind anzubieten: • verschiedene belegte Brötchen • warme Gerichte • vegetarische Gerichte • Ei-Gerichte (bspw. Spiegelei, Rührei, Strammer Max) • Convenience-basierte Ei-Gerichte (bspw. Rührei, kein Spiegelei) • gekochtes Ei • Müsli • Joghurt • vegane Milchprodukte (z. B. Hafer-/Sojamilch) • diverse Obstsorten • Warm- und Kaltgetränke Mittagessen (GK und MK) Das Mittagsangebot muss montags bis donnerstags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr (Zeitfenster 2 Stunden) angeboten werden. Es müssen zwei unterschiedliche Hauptgerichte, davon ein vegetarisches, angeboten werden. Zusätzlich dürfen auch Imbissgerichte angeboten werden. Abendessen (nur in der GK) Ein Abendangebot muss an vier Tagen im Zeitraum Montag bis Donnerstag zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bei Bedarf sind die Abendöffnungstage durch den AN nach Mitbestimmung durch die Gremien und angemessener Fristsetzung durch den AG zu tauschen. Eine durch den AN initiierte Erweiterung der Abendöffnungstage ist jederzeit nach Absprache mit dem AG ohne Auswirkungen auf die Vergütung möglich.Es muss eine Speisekarte mit zwei unterschiedlichen Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte, angeboten werden. Diese muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Auch hier gilt: vegetarische Varianten sind anzubieten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.