Die Universitätsstadt Tübingen plant den Erweiterungsbau am Kinderhaus Bühl in der Weilenburgstraße 30 in Tübingen Bühl. Die vorhandene 2,5-gruppige Kindertagesstätte soll auf 5 Gruppen (2x U3 + 3x Ü3 GT) und insgesamt 90 Betreuungsplätzen erweitert werden. Zu diesem Zweck soll das bestehende eingeschossige Bestandsgebäude (ca. 370 m2 Netto-Grundfläche) (Baujahr 1997, Holzbauweise mit flach geneigtem Satteldach) durch einen Anbau und/oder ggf. durch eine Aufstockung (insgesamt ca. 470 m2 Netto-Grundfläche) erweitert werden. Die an die Bestands-Kindertageseinrichtung angegliederten Räume der evangelischen Kirche (in den 370 m2 Bestand enthalten) wurden von der Stadt erworben und können zukünftig für die Kindertagesstätte umgenutzt werden. Der Erweiterungsbau ist in Holzbauweise, ggf. aus statischen und/oder brandschutztechnischen Gründen in Holzhybridbauweise, mit vorgefertigten Elementen zu realisieren. Das Planungsgrundstück umfasst die Flurstücke 1138 (Kinderhaus Bestand), 1138/3 (Kirchenräume) sowie 1134 (Garten-/ Grünfläche, ca. 750m). Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt knapp 2.760 m2. Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens und die Anlagen wie z.B. der Lageplans, die Bestandsgrundrisse, die Machbarkeitsstudie, das Raumprogramm, Energieleitlinie der Stadt Tübingen, Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg etc. können der Vergabeunterlage Nr. 2 - Projektbeschreibung u. Anlagen zu VU Nr. 2 - entnommen werden. Die Auftraggeberin hat ein Budget in Höhe von 4 Millionen EUR brutto für das Gesamtprojekt veranschlagt. Hiernach hat sich die Planung zu richten. Geschätzte anrechenbare Nettoherstellungskosten für den Erweiterungsbau in Kostengruppe 300 ca. 1.760.000 EUR. Geschätzte anrechenbare Nettoherstellungskosten für den Erweiterungsbau in Kostengruppe 400 ca. 586.500 EUR. Davon sind in Anlagengruppen 4+5 anrechenbare Nettoherstellungskosten von rund 282.000 EUR ermittelt worden. Die beiden Kostengruppen werden in Honorarzone II zusammengefasst. Beginn der Planungsleistungen Lph 1 und 2 im September 2024 Baubeginn Anfang September 2025 Abnahme/Übergabe Ende 2026
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53-56 HOAI, Anlagengruppen 4 und 5 (zusammengefasst) (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasen 1-9, i. v. m. Anlage 15 zu § 55 HOAI. Die Zusammenfassung der Anlagengruppen 4 und 5 bedingt auch eine gemeinsame Abrechnung der entsprechenden Anlagengruppen. Der Vergabeunterlage Nr. 6 ist der Mustervertrag (Ingenieurvertrag) für die Technische Ausrüstung beigefügt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden schrittweise beauftragt, sobald und soweit das Bauvorhaben weiter ausgeführt werden soll und wenn einer weiteren Beauftragung nichts entgegensteht (vergleiche Vergabeunterlage Nr. 6, Vertragsmuster "Technische Ausrüstung"). Ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung besteht nicht. Die ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens und die Anlagen wie z.B. der Lageplans, die Bestandsgrundrisse, die Machbarkeitsstudie, das Raumprogramm, Energieleitlinie der Stadt Tübingen, Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg etc. können der Vergabeunterlage Nr. 2 - Projektbeschreibung nebst Anlagen zu VU Nr. 2 - entnommen werden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.