Projekt-ID: #1992

1992_Realisierungswettbewerb „Erweiterung Grund- und Gemeinschaftsschule Mühlhausen“ Gemeinde Mühlhausen im Kraichgau

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Projektbeschreibung

Anlass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens durch die Gemeinde Mühlhausen ist der dringende Erweiterungsbedarf der bestehenden Kraichgauschule zusammen mit einem Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Der Erweiterungsbedarf lässt sich zum einen ableiten, aus einem allgemeinen Fehlbestand an Unterrichtsflächen und den veränderten pädagogischen Ansätzen, die nun neben den eigentlichen Klassenräumen zusätzliche Differenzierungsräume, notwendig machen. Hinzu kommen die Notwendigkeit neuer Flächen für die Kernzeitbetreuung bzw. des zukünftigen Ganztagsbereichs. Um die bestmögliche architektonische, städtebauliche und wirtschaftliche sowie energetische Lösung für die Erweiterung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes entschieden.

Lose

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Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architektinnen / Architekten“ und „Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Auf Grund der besonderen topografischen Bedingungen ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerberge-meinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen müssen bis zum 06.11.2025, 12:00 Uhr eingereicht werden. Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum Upload.

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