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Projekt-ID: #2026-4-27/001

Vergabeverfahren für Türöffnungen und Notabsicherung von Fenstern

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01.06.26 Frist

Projektbeschreibung

Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Türen und/oder Tore aller Art zu öffnen und/oder zu verschließen sowie eine Notabsicherung von Fenstern und/oder Schaufenstern nach Glasbruch durchzuführen. Genaueres regelt die Leistungsbeschreibung.

Lose

13 Lose

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.07.2030. Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 191 Aufträge pro Jahr erteilt werden. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1000 Fälle abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Diese unterteilen sich inhaltlich, zeitlich und örtlich. Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Insgesamt sind 13 Lose zu vergeben. Genaue Angaben sind Leistungsbeschreibung und Preisblatt zu entnehmen. Erhält ein Bieter für zwei oder mehr Lose den Zuschlag, müssen mindestens zwei Beauftragungen gleichzeitig erledigt werden können. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden. Beschädigungen an den zu öffnenden und / oder zu sichernden Schlössern, Türen, Toren, Umfassungen etc. sind zu vermeiden. Im Einzelfall sind diese Beschädigungen im Rahmen der gegebenen Erfordernisse so gering wie möglich zu halten.

Vertragslaufzeit 31.07.2026 – 30.07.2030

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