Los 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98, Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken. Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken
Los 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98, Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken
Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
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Beschreibung der Leistung Los2.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.