Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4 u. 5 gem. Teil 4 HOAI für das Mathematische Institut in Göttingen
Fachplanung Technische Ausrüstung 440 u. 450 gem. Teil 4 HOAI. Die Georg-August-Universität Göttingen plant die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes der Mathematik in der Bunsenstraße unter Beibehaltung der bisherigen Nutzung als Institutsgebäude. Das Mathematische Institut, mit einer Nutzfläche von 2.704 m², wurde 1926 geplant und 1929 fertiggestellt. Seit 2017 ist die Georg-August-Universität Eigentümerin dieses denkmalgeschützten Gebäudes. Das Mathematische Institut ist T-förmig strukturiert. Das Hauptgebäude in Nord-Süd-Ausrichtung, in dem sich die Eingangshalle, die Hörsäle und einzelne Verwaltungsbüros befinden, erstreckt sich über die Bunsenstraße 3-5. Der Seitenflügel entspringt östlich aus dem Hauptgebäude und weist Verwaltungsflächen und die historische Bibliothek der Fakultät auf. Aufgrund der weitgehend im Original verbliebenden Außenhülle und der zu großen Teilen originalen Innenausstattung des Mathematischen Instituts, steht das Gebäude Außen sowie Innen unter Denkmalschutz. Im Rahmen der umfassenden Sanierung der Mathematik sind Maßnahmen in den Bereichen 1. der energetischen Sanierung, 2. des Brandschutzes und 3. des Bauunterhalts -substanzerhaltende Maßnahmen- unter Einhaltung der Vorgaben des Denkmalschutzes erforderlich. Das Mathem. Institut Bunsenstr.3, 5 wird seit 2003 mit der Objektnummer 152012.01391 im Verzeichnis als Baudenkmal gem. § 3 Abs. 2 Nieders. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) geführt, s, dazu Leitfaden. zu 1. Die energetische Sanierung zielt darauf ab, das historische Gebäude auf den neusten baulichen Standard zu bringen und dessen Energieeffizienz zu verbessern. Die CO₂-Emissionen nachhaltig zu verringern ist entscheidend, um dem Klimawandel, der auf den enormen globalen Energieverbrauch zurückzuführen ist, entgegenzuwirken. Der Energiestandard wird nur insoweit eingehalten, wie es mit den Vorgaben des Denkmalschutzes vereinbar ist. Dabei hat der Denkmalschutz oberste Priorität und wird vorrangig berücksichtigt, selbst wenn dies gegebenenfalls zu Abweichungen von den energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes führen kann. zu 2. Die Betrachtung des Gebäudes unter den aktuellen Vorgaben des baulichen Brandschutzes ist notwendig, um den Sicherheitsstandard für alle Nutzer*innen zu optimieren und um die historische Substanz langfristig zu schützen. Dazu gehören unter anderem die Errichtung zweier außenliegender Fluchttreppen, um den zweiten baulichen Rettungsweg jeweils sicherzustellen. zu 3. Der Bauunterhalt ist essenziell für die langfristige Erhaltung eines Gebäudes. Bei der Sanierung des Gebäudes in allen Bereichen ist demnach ein idealer Kompromiss zwischen Energieeffizienz, Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit zu finden. Diese Sanierungsarbeiten sind im laufenden Betrieb des Instituts geplant. Elektrotechnisch ist vor allem der Austausch der bestehenden Leuchtmittel vorgesehen. Die neue Beleuchtung soll die technischen Anforderungen der Kommunalrichtlinie erfüllen. Die Förderfähigkeit ist zu prüfen und ggf. ein Förderantrag vorzubereiten. Für Bibliotheken und Hörsäle ist eine tageslichtabhängige Lichtsteuerung sowie Lichtszenen vorzusehen. Die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage sowie die Rettungswegeleuchten sind zu erneuern. Im Zuge der Sanierung sollen zudem die Unterverteilungen des Gebäudes sowie teilweise Kabel und Leitungen (KG 444 und KG 457) erneuert werden. Dabei sind u.a. auch zusätzliche Anschlussmöglichkeiten für WLAN-Accesspoints sowie Zutrittskartenleser vorzusehen, sowie das bestehende Datennetz anzupassen. Alle Verteilungen sind nachzurüsten bzw. komplett zu erneuern. Es sind Bestandsunterlagen im PDF-Format als Anlage 5.3 beigefügt. Diese werden bei Beauftragung als DWG-Datei übergeben. Die Anlagen könnten unvollständig und teilweise veraltet sein. Sollte im Zuge der LPH 1 eine zusätzliche Bestandserfassung notwendig sein, wäre diese seperat anzubietenund per Stundenlohn abzurechnen. Die elektrotechnischen Standards der Universität sind bei der Planung zu beachten, soweit diese nicht den Vorgaben der Kommunalrichtlinie widersprechen. Die Standards sind als Anlage 5.4 beigefügt, der technische Annex der Kommunalrichtlinie als Anlage 5.5. 1.3 Zu vergebende Leistung: Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll vom Planer die Leistungsstufe 1 (LPH 1 - 4) erbracht werden, die weiteren Leistungen sind optional vorgesehen. Leistungsstufe 1: LPH 1 – 4. Die genannten Leistungen (bis LPH 4) sind so zu erbringen, dass die nachfolgend genannten Termine eingehalten werden: Baubeginn: 01.06.2026; Fertigstellung: 30.06.2027; Abrechnung: 31.10.2027 Grobkostenschätzung des Auftraggebers brutto(insgesamt): 1. Energetische Sanierung im Rahmen der KG 300 und 400 (einschl. 700) 10.000.000,00 € sind 85% 2. Brandschutzsanierung im Rahmen der KG 300 und 400 (einschl. 700) 500.000,00 € sind 5% 3. Substanzerhaltende Maßnahmen im Rahmen der KG 300 (einschl. 700) 1.225.000,00 € sind 10% KG 200 -700: 11.725.000,00 € sind 100% Grobkostenschätzung des Auftraggebers brutto (nur Elektrotechnik): Kostenzuordnung KG 440 - Starkstromanlagen 1.500.000 €; 441 Steckdosen (Bauunterhalt) 10.000 €; 444 Verlegesysteme (Energetische Sanierung) 500.000 €; 444 Unterverteilungen (50% Energ. San. / 50% Brandschutz) 190.000 €; 445 Beleuchtung (allg.) (Energetische Sanierung) 600.000 €; 445 Beleuchtung (SiBel.) (Brandschutz) 200.000 €; KG 450 - Starkstromanlagen 80.000 €; 457 Datenkabel/Datendosen (50% Brandschutz / 50% Nutzerfinanz.) 80.000 €; KG 490 – Sonstige Maßnahmen 80.000 €; 494 Demontagearbeiten (Energetische Sanierung) 80.000 €; Gesamt KG 400 Elektrotechnik 1.660.000 € brutto
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.