Schülerbeförderung Einzelbeförderung Abt-Ulrich-Schule Kaisheim/weiterführende Schulen und St.-Georg-Schule Nördlingen/weiterführende Schulen
Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Wemding, Wolferstadt, Otting, Fünfstetten, Huisheim, Harburg, Tapfheim, Kaisheim, Donauwörth, Mertingen, Asbach-Bäumenheim, Buchdorf, Monheim, Daiting, Rögling, Tagmersheim, Marxheim, Genderkingen, Niederschönenfeld, Oberndorf, Rain, Münster, Holzheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen im Gebiet von Los 1: Förderzentrum Kaisheim, Gymnasium Donauwörth, Realschule Hl. Kreuz Donauwörth, Realschule St. Ursula Donauwörth, Staatliche Realschule Rain, Anton-Jaumann-Realschule Wemding, Ludwig-Auer-Mittelschule Donauwörth, Gebrüder-Lachner-Mittelschule Rain, Leonhart-Fuchs-Volksschule Wemding, Hans-Leipelt-Schule Donauwörth, Ludwig-Bölkow-Berufsschule Donauwörth, Private Wirtschaftsschule Donauwörth. In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.
Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Fremdingen, Auhausen, Oettingen, Ehingen a. Ries, Maihingen, Marktoffingen, Wallerstein, Hainsfarth, Megesheim, Munningen, Wechingen, Nördlingen, Deiningen, Alerheim, Reimlingen, Möttingen, Mönchsdeggingen, Hohenaltheim, Amerdingen, Forheim, Ederheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen im Gebiet von Los 2: Förderzentrum Nördlingen, Gymnasium Nördlingen, Realschule Maria Stern Nördlingen, Mittelschule Nördlingen, Liselotte-Nold-Schule Nördlingen, Mittelschule Oettingen, Staatliches Berufsschulzentrum Nördlingen, BFS Hauswirtschaft/Kinderpflege, Staatliche Berufsschule Nördlingen, Staatliche Wirtschaftsschule Nördlingen In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
L 211EU_Aufforderung EU_Lose_0422.pdf
PDF • 456.3 KB
L 212EU Bewerbungsbedingungen EU_1021.pdf
PDF • 530.9 KB
L 127_Erklaerung_bezug_russland_1222.pdf
PDF • 145.8 KB
L 124EU_Eigenerklärung zur Eignung.pdf
PDF • 179.6 KB
Datenschutzhinweise.pdf
PDF • 364.0 KB
Anlage 1 Unterrichtszeiten.pdf
PDF • 82.5 KB
L 213_Angebotsschreiben_bis 6 Lose_0621.pdf
PDF • 692.5 KB
Wichtige Informationen zur elektronischen Vergabe Stand Feb. 2025.pdf
PDF • 314.9 KB
Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern.pdf
PDF • 39.0 KB
Leistungsverzeichnis_Los 2.xlsx
XLSX • 12.9 KB
Leistungsverzeichnis_Los 1 EInzelbeförderung.xlsx
XLSX • 13.0 KB
Leistungsbeschreibung Einzelbeförderungen (002).pdf
PDF • 93.6 KB
L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen(0416).pdf
PDF • 517.4 KB
L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen(1217).pdf
PDF • 492.5 KB
L 234 Bietergemeinschaft(0918).pdf
PDF • 240.8 KB
L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen_0621.pdf
PDF • 101.5 KB
L 214_Besondere_Vertragsbedingungen_0622.pdf
PDF • 119.9 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.