Projekt-ID: #III/03-4234-VgV01

Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in Oberstreu – Objektplanung Gebäude und Innenräume

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Projektbeschreibung

Die Gemeinde Oberstreu plant den Anbau eines Hortes mit Kinderbistro und die Erweiterung der Krippenplätze am bestehenden Kindergarten in Oberstreu. ● Die Maßnahmen im Bestand sollen sich mit Ausnahme des direkten Anschlusses der Erweiterung auf Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich beschränken, einschließlich dem Austausch von Belägen und Verkleidungen (Boden / Wand / Decke). ● Die geschätzten Baukosten (KG 300 – 600) werden nach einer ersten Grobkostenermittlung derzeit mit ca. 1,38 Mio. € brutto angenommen. ● Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (FAG-Förderung über BayKiBiG und Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter) ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. LPH 1 + 2 als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 | vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag ● Besondere Leistungen: Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Vorplanung | Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist ● Die Planung und Beschaffung der Ausstattung / losen Möblierung (KG 600) soll durch den Architekten erfolgen. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. LPH 1 + 2 als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht. ● Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen einschl. der vorliegenden Planungsunterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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