Projekt-ID: #VG-110-25

Generalübernehmerleistungen Projekt EGE BA1

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Projektbeschreibung

Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt auf einem ca. 8.000 m² großen Grundstück in der Elisabeth-Aue die Errichtung eines Wohnensembles mit Erstnutzung als Unterkunft für Geflüchtete mit mindestens 160 Wohneinheiten und mindestens 10.500 m² vermietbarer Fläche zu realisieren. Näheres enthält das Projektdatenblatt, das den Bewerbungsunterlagen beiliegt.

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Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer. Bestandteil der Leistung sind sowohl sämtliche zur vollständigen Errichtung der Wohnanlage erforderlichen hochbaulichen, fachtechnischen und garten- und landschaftsbaulichen Bauleistungen als auch sämtliche Planungsleistungen für die Objektplanung, die Technische Ausrüstung, die Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung. Anzubieten ist die gesamte Planung in allen betroffenen Leistungsbildern einschließlich aller Gutachter- und Sachverständigenleistungen und die Herbeiführung aller notwendigen Genehmigungen sowie die schlüssel- und bezugsfertige Errichtung der Wohnanlage. Die Planung und Realisierung des Bauvorhabens muss in modularer bzw. elementierter Holz- bzw. Holzhybridbauweise erfolgen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist durch die Bieter u.a. eine architektonische Projektstudie zu erstellen, die durch den Auftraggeber hinsichtlich ihrer Qualität bewertet wird. Für die Erstellung der Projektstudie gewährt die HOWOGE eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 10.000,00 Euro inkl. USt. Für die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.500,00 €/m² Wohnfläche (brutto) also insgesamt 36.750,00 € (brutto) für eine Mietfläche von ca. 10.500 m² vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist. Diese Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für die Beauftragung des Generalübernehmers maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung dar, die für die zu vergebenden Leistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Sollten alle zuschlagsfähigen Angebote die vorbezeichnete Kostenobergrenze überschreiten, wird die Vergabe wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben Näheres enthält das Projektdatenblatt, das den Bewerbungsunterlagen beiliegt.

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