Gegenstand der Innovationspartnerschaft nach § 18 SektVO ist die Entwicklung, Erprobung und spätere Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV bei der REVG (Auftraggeberin). Unter Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion werden dabei zu jedem Zeitpunkt Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d StVG verstanden, die funktional dem Level 4 Automatisierungsgrad nach SAE J3016 entsprechen. Die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sind derzeit nicht in marktreifer Form mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis gemäß § 1e StVG verfügbar und erfordern daher eine Forschungs- und Entwicklungsleistung. Ziel ist es, im Rahmen einer Innovationspartnerschaft eine im ÖPNV der REVG einsetzbare Lösung zu entwickeln und nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsphase die Fahrzeuge nebst noch erforderlicher Betriebsleistungen zu beschaffen. Die technische Begleitung des Betriebes muss für alle Phasen der Innovationspartnerschaft und darüber hinaus durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. In der Forschungs- und Entwicklungsphase soll iterativ ein Fahrzeugsystem entlang von Zwischenzielen entwickelt und erprobt werden. Dazu sollen 10 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Erreichung der festgelegten Meilensteine der Forschungs- und Entwicklungsphase (vgl. nachfolgend die tabellarische Auflistung der Meilensteine unter Ziff. 5 der funktionalen Leistungsbeschreibung) sollen in der darauffolgenden Leistungsphase bis zu 100 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion unter Einhaltung des vereinbarten Leistungsniveaus und der Kostenobergrenze erworben werden.
Gegenstand der Innovationspartnerschaft nach § 18 SektVO ist die Entwicklung, Erprobung und spätere Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV bei der REVG (Auftraggeberin). Unter Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion werden dabei zu jedem Zeitpunkt Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d StVG verstanden, die funktional dem Level 4 Automatisierungsgrad nach SAE J3016 entsprechen. Die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sind derzeit nicht in marktreifer Form mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis gemäß § 1e StVG verfügbar und erfordern daher eine Forschungs- und Entwicklungsleistung. Ziel ist es, im Rahmen einer Innovationspartnerschaft eine im ÖPNV der REVG einsetzbare Lösung zu entwickeln und nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsphase die Fahrzeuge nebst noch erforderlicher Betriebsleistungen zu beschaffen. Die technische Begleitung des Betriebes muss für alle Phasen der Innovationspartnerschaft und darüber hinaus durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. In der Forschungs- und Entwicklungsphase soll iterativ ein Fahrzeugsystem entlang von Zwischenzielen entwickelt und erprobt werden. Dazu sollen 10 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Erreichung der festgelegten Meilensteine der Forschungs- und Entwicklungsphase (vgl. nachfolgend die tabellarische Auflistung der Meilensteine unter Ziff. 5 der funktionalen Leistungsbeschreibung) sollen in der darauffolgenden Leistungsphase bis zu 100 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion unter Einhaltung des vereinbarten Leistungsniveaus und der Kostenobergrenze erworben werden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.