Das Jobcenter Köln als Auftraggeber (im Folgenden "AG") benötigt für sechs im Kölner Stadtgebiet befindliche Liegenschaften Reinigungsdienstleistungen ab dem 01.10.2026. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Unterhaltsreinigung in sechs Liegenschaften des AG sowie optional bei Bedarf Grundreinigungsleistungen und Innenglasreinigung in begrenztem Umfang. Daneben besteht eine Option zugunsten des AG, das Volumen der zu erbringenden Unterhaltsreinigungsleistungen um bis zu 10% des ursprünglichen Auftragswertes zu erhöhen (s. Pkt. 7 der Leistungsbeschreibung). Der Auftrag wird in zwei Losen ausgeschrieben. Los 1 "linksrheinisch: gesamt: Fläche 15.559,25 qm ; Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe: 3.071.892,82 qm, *** Los 2 "rechtsrheinisch: gesamt: Fläche 23.979,36 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe:5.152.460,12 qm. *** Der von der/dem Auftragnehmer*in angebotene durchschnittliche gewichtete Leistungswert (Reinigungsleistung in qm/h), darf über alle Raumgruppen und Liegenschaften je Los 290 qm/h nicht überschreiten. Aus den Erfahrungswerten der zuletzt in den Liegenschaften des Auftraggebers erbrachten Unterhaltsreinigungsdienstleistungen ergibt sich, dass dieser Wert eine zufriedenstellende Durchführung der zu erbringenden Unterhaltsreinigungsleistungen sicherstellt. Angebote, die den vorgegebenen gewichteten Leistungswert von 290 qm/h ÜBERSCHREITEN, werden vom Vergabeverfahren AUSGESCHLOSSEN.
Los 1 ("linksrheinisch"): *** Liegenschaft: Oskar-Jäger-Straße 50, 50825 Köln, zu reinigende Fläche: 6.757,16 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 1.594.051,54 qm. *** Liegenschaft: Pohligstraße 3, 50969 Köln , zu reinigende Fläche: 8.802,09 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 1.477.841,28 qm, *** gesamt linksrheinisch: Fläche 15.559,25 qm ; Jahresreinigungsleistung: 3.071.892,82 qm **** Es sind Reinigungskräfte in qualitativ und quantitativ ausreichender Zahl zu beschäftigen, sodass die Reinigungsleistungen im jeweils vorgegebenen zeitlichen Rahmen erfolgen können. Jede eingesetzte Reinigungskraft ist dazu verpflichtet, reinigungstäglich die Aufnahme und Beendigung ihrer Reinigungstätigkeit auf in der jeweiligen Liegenschaft ausliegenden Listen namentlich sowie zeitlich einzutragen. Die im Angebot kalkulierten Stunden stellen die Untergrenze der tatsächlich durch den AN zu erbringenden Reinigungsstunden dar und sind ausdrücklich vertraglich durch den AN geschuldet. Der AN verpflichtet sich, dass für den AG eingesetzte Personal einmal jährlich zu schulen. Die zur Unterhaltsreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung unter den Gesichtspunkten einer modernen Gebäudereinigung rationell, fachgerecht und hygienisch einwandfrei durchgeführt wird. Der Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Priorität. Sofern die Leistung als Nasswischen beschrieben ist, ist hier das zweistufige Nasswischen nach vorheriger Grobschmutzentfernung zu erbringen. Einstufiges Nasswischen oder zweistufiges Nasswischen ohne vorherige Grobschmutzentfernung stellen keine mangelfreie Leistungserbringung dar. Die Unterhaltsreinigung hat so zu erfolgen, dass Grund- oder Sonderreinigungen, die das Entfernen des Schmutzauf-baus zum Inhalt haben, nicht erforderlich sind. Reinigungsmehrarbeiten aufgrund stärkerer Verschmutzungen, die z.B. infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten oder im Winter erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und werden nicht gesondert vergütet. Pflegeanleitungen sind seitens des AN zu beachten. Diese werden vom AG zur Verfügung gestellt. Details s. Leistungsbeschreibung und Raumbücher
Los 2 ("rechtsrheinisch"): Liegenschaft: Deutzer Freiheit 88, 50679 Köln, zu reinigende Fläche: 219,32 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe):54.949,82 qm *** Liegenschaft: Galerie Wiener Platz, Wiener Platz 3, zu reinigende Fläche: 51065 Köln 12.342,20 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe):2.847.060,16 qm, *** Liegenschaft: Theodor-Heuss-Straße 60-66, 51149 Köln, zu reinigende Fläche: 5.591,26 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 875.195,98 qm, *** Bergischer Ring 35-39, 51063 Köln, zu reinigende Fläche: 5.826,58 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 1.375.254,16 qm, *** gesamt rechtsrheinisch Fläche: 23.979,36 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 5.152.460,12 qm *** Es sind Reinigungskräfte in qualitativ und quantitativ ausreichender Zahl zu beschäftigen, sodass die Reinigungsleistungen im jeweils vorgegebenen zeitlichen Rahmen erfolgen können. Jede eingesetzte Reinigungskraft ist dazu verpflichtet, reinigungstäglich die Aufnahme und Beendigung ihrer Reinigungstätigkeit auf in der jeweiligen Liegenschaft ausliegenden Listen namentlich sowie zeitlich einzutragen. Die im Angebot kalkulierten Stunden stellen die Untergrenze der tatsächlich durch den AN zu erbringenden Reinigungsstunden dar und sind ausdrücklich vertraglich durch den AN geschuldet. Der AN verpflichtet sich, dass für den AG eingesetzte Personal einmal jährlich zu schulen. Die zur Unterhaltsreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung unter den Gesichtspunkten einer modernen Gebäudereinigung rationell, fachgerecht und hygienisch einwandfrei durchgeführt wird. Der Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Pri-orität. Sofern die Leistung als Nasswischen beschrieben ist, ist hier das zweistufige Nasswischen nach vorheriger Grobschmutzentfernung zu erbringen. Einstufiges Nasswischen oder zweistufiges Nasswischen ohne vorherige Grobschmutzentfernung stellen keine mangelfreie Leistungserbringung dar. Die Unterhaltsreinigung hat so zu erfolgen, dass Grund- oder Sonderreinigungen, die das Entfernen des Schmutzauf-baus zum Inhalt haben, nicht erforderlich sind. Reinigungsmehrarbeiten aufgrund stärkerer Verschmutzungen, die z.B. infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten oder im Winter erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und werden nicht gesondert vergütet. Pflegeanleitungen sind seitens des AN zu beachten. Diese werden vom AG zur Verfügung gestellt. Details s. Leistungsbeschreibung und Raumbücher
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
ZVB.docx
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VOL.B.pdf
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16_Richtlinien für Vergabe u Abrechnung_2026.pdf
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Vertragsentwurf_UHR - Version 2_06_26.docx
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Informationen Art.13 14 DSGVO.docx
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Information über das elektronische Mittel_neu.pdf
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8 Bewerbungsbedingungen.pdf
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8.1 Angebotsprüfung und Zuschlagskriterien.pdf
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3 Bewerber_innen-Bieter_innengemeinschaftserklaerung.docx
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4.1 Erklaerung Unterauftraege Eignungsleihe.docx
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4.2 Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_in_Eignungsleiher_in.docx
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5 Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docx
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5.4 Eigenerklärung Auftragsausführung.docx
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5.5 Eigenerklärung Reinigungsmittel -maschinen_.docx
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CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter-1.docx
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Eigenerklarung Sanktionen Russland.docx
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1 Angebotsschreiben.docx
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Leistungsverzeichnis Los 1_.docx
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Leistungsverzeichnis Los 2_.docx
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Kalkulation SVS_.xlsx
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5.1 Eigenerklärung Referenzen.docx
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Anlage Raumbuch Los 2.pdf
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Anlage Raumbuch Los 2.xlsx
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Anlage RevierReinigungsplan_neu.xlsx
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Anlage_Verpflichtung_Datengeheimnis.docx
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Anlage DefinLeistungsarten.doc
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Anlage Intervalle_neu.pdf
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Anlage Liegenschaften Los 1_.docx
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Anlage Liegenschaften Los 2_.docx
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Anlage Qualitätskontrolle_.docx
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Anlage Raumbuch Los 1 .pdf
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Anlage Raumbuch Los 1 .xlsx
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Leistungsbeschreibung - Version 2_ 06_26.docx
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7.1 Zusammenstellung der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.pdf
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7 Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.