Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der sog. Nationalen Kontaktstellen (NKS) sind die „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ (für Horizont Europa). Diese Leitsätze werden durch ein "Gemeinsames Pflichtenheft" des EU-Büros und der Nationalen Kontaktstellen (gültige Version vom 01.10.2024 als Anlage zur Leistungsbeschreibung) ergänzt. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Die Aufgaben beziehen sich inhaltlich bis 31.12.2027 auf die bisher unter dem 9. FRP etablierten Förderthemen zu den digitalen und industriellen Schlüsseltechnologien die in den beiden Programmausschusskonfigurationen der Cluster „Digital, Industry and Space“, „Civil Security for Society“ für Cybersicherheit, sowie den Bereich Mobilität im Cluster „Climate, Energy and Mobility“ behandelt werden. Ab voraussichtlich 01.01.2028 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 10. FRP zu Schlüsseltechnologien, welche zurzeit in den Policy Windows 1 (Sauberer Übergang und Industrielle Dekarbonisierung) und 3 (Digitale Führung) des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verortet sind. Im Sinne der Kontinuität, die Schlüsseltechnologien weiterhin synergetisch zu bündeln, werden die Werkstoffinnovationen mitabgedeckt. Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des FRP, wie bspw. aus dem Programmteil Innovation des „European Innovation Council (EIC)“ oder des „European Institute for Technology and Knowledge and Innovation Centres (EIT-KIC)“, sofern relevante technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder sich entsprechende Förderaktivitäten (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) über verschiedene Programmteile erstrecken.
Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der sog. Nationalen Kontaktstellen (NKS) sind die „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ (für Horizont Europa). Diese Leitsätze werden durch ein "Gemeinsames Pflichtenheft" des EU-Büros und der Nationalen Kontaktstellen (gültige Version vom 01.10.2024 als Anlage zur Leistungsbeschreibung) ergänzt. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Die Aufgaben beziehen sich inhaltlich bis 31.12.2027 auf die bisher unter dem 9. FRP etablierten Förderthemen zu den digitalen und industriellen Schlüsseltechnologien die in den beiden Programmausschusskonfigurationen der Cluster „Digital, Industry and Space“, „Civil Security for Society“ für Cybersicherheit, sowie den Bereich Mobilität im Cluster „Climate, Energy and Mobility“ behandelt werden. Ab voraussichtlich 01.01.2028 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 10. FRP zu Schlüsseltechnologien, welche zurzeit in den Policy Windows 1 (Sauberer Übergang und Industrielle Dekarbonisierung) und 3 (Digitale Führung) des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verortet sind. Im Sinne der Kontinuität, die Schlüsseltechnologien weiterhin synergetisch zu bündeln, werden die Werkstoffinnovationen mitabgedeckt. Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des FRP, wie bspw. aus dem Programmteil Innovation des „European Innovation Council (EIC)“ oder des „European Institute for Technology and Knowledge and Innovation Centres (EIT-KIC)“, sofern relevante technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder sich entsprechende Förderaktivitäten (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) über verschiedene Programmteile erstrecken.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
1. Angebotsschreiben.docx
DOCX • 29.5 KB
10. Leistungsbeschreibung.pdf
PDF • 665.6 KB
10a. Anlage zur LB NKS-Pflichtenheft.pdf
PDF • 204.2 KB
11. Preisblatt_Anlage 5.docx
DOCX • 24.9 KB
12. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung_Anlage 3.pdf
PDF • 175.2 KB
13. Änderungsregister_Anlage 2.pdf
PDF • 142.2 KB
14. Hinweisblatt zum Datenschutz.pdf
PDF • 307.8 KB
15. Infoblatt Sponsoring und Korruptionsprävention.pdf
PDF • 188.9 KB
16. Verhaltenskodex gegen Korruption.pdf
PDF • 162.3 KB
2. Allgemeine Bewerbungsbedingungen_mit BundestariftreueG.pdf
PDF • 536.2 KB
3. Besondere Bewerbungsbedingungen.pdf
PDF • 526.7 KB
4. Bieterbogen.docx
DOCX • 44.8 KB
5. Eigenerklärung Umsetzung des 5. EU-Sanktionspakets.docx
DOCX • 29.7 KB
6. Eigenerklärung BundestariftreueG.docx
DOCX • 30.0 KB
7. Scientology Schutzklausel.docx
DOCX • 28.2 KB
8. AGB.pdf
PDF • 143.8 KB
9. besondere Vertragsbedingungen.pdf
PDF • 363.6 KB
_Hinweise von der e-Vergabe.txt
TXT • 1.1 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.