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Projekt-ID: #ARCH

Neubau Schulcampus Fiatgelände Frankfurt am Main - Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen

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14.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulcampus an der Mainzer Landstraße in Frankfurt. Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungswettbewerb. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Die Stadt Frankfurt am Main plant an der Mainzer Landstraße 573 - 581 (ehemals FIAT-Gelände) in Frankfurt-Griesheim die Entwicklung eines neuen Bildungsstandorts mit Bedarfserweiterung der beiden Schulen, die sich derzeit an einem nahegelegenen Standort befinden und auf das neue Grundstück des ehemaligen FIAT-Geländes verlagert werden. Vorgesehen sind der Neubau der Grundschule Berthold-Otto-Schule mit einer Erweiterung von derzeit drei auf fünf Züge, der Neubau der Georg-August-Zinn-Schule mit einer sechszügigen SEK I und einer sechszügigen SEK II, sowie der Neubau einer oder mehrerer Schulsporthallen mit sieben Feldern. Zudem ist auf dem Nachbargrundstück an der Akazienstraße 12 die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung vorgesehen. Das Raumprogramm des Bildungsstandorts umfasst die folgenden Kategorien: Lernlandschaften bzw. Jahrgangscluster jeweils für die Grundschule, und die Gesamtschule (Cluster für die Jahrgänge 5-8 und offener gestaltet für die Jahrgänge 9-11 und Lernlandschaften für die Jahrgänge 12 + 13), Fachunterrichtsräume, Verwaltungsbereiche, Gemeinschaftsbereiche sowie die Schulsporthallen mit sieben Feldern. Dabei sind zwei Sportfelder für die Grundschule, drei Felder für die SEK I und zwei Felder für die SEK II vorgesehen. Die Maßnahme soll geeignet sein, das städtebauliche Umfeld zu stärken und Vorbildcharakter für zukünftige schulische Entwicklungen der Schulträgerin zu erhalten. Sie soll den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfen der Schuleinrichtungen sowie den Bedürfnissen der Nutzenden entsprechen. Zudem soll die entwickelte Kubatur der Kindertageseinrichtung den Anforderungen einer sechsgruppigen Kita entsprechen. Die Summe der zu planenden Nutzungsflächen liegt ca. bei 26.500 m². Die Baukosten für die Kostengruppen 300-500 liegen bei ca. 139 Mio. Euro brutto. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Schulgebäude, Kindertageseinrichtung und die Schulsporthalle sowie die Objektplanung Freianlagen für die Außenflächen. Der Wettbewerb wird als gemeinschaftliche und vernetzte Arbeit im Innenraum sowie Außenraum betrachtet und bewertet. Auf dem Wettbewerbsgelände wird auch eine öffentliche Grünfläche zur Nutzung des gesamten Quartiers geplant. Alle Themen zur Stärkung der Nachhaltigkeit sind von fundamentaler Bedeutung für den Auslobenden.

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Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulcampus an der Mainzer Landstraße. Momentan werden von Kosten für die KG 300/400 von ca. 111 Mio. € netto und für die KG 500 von ca. 5,5 Mio. € netto ausgegangen. Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungswettbewerb. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 700.000,- € netto, jeder Teilnehmer erhält bei Abgabe einer prüffähigen Einreichung 15.000,- € netto Bearbeitungshonorar. Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer vsl. Ende April 2026, ggf. Online-Kolloquium vsl. Ende Mai 2026, Abgabe Wettbewerbsarbeiten vsl. 18.08.2026, Modell vsl. 01.09.2026 (Submissionstermine). Auftragsgegenstand ist: Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger:innen, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind die Leistungen: - Generalplanung gem. §§ 34, 38, 49 und 53 HOAI, sowie weitere Fachplanungen nach Anlage 1 HOAI und beiliegendem Leistungsbild Generalplanung, mind. Lph. 1-4, sowie Teilleistungen der LP 5-8. Die Beauftragung bis mindestens der Leistungsphase 4 erfolgt stufenweise, zunächst bis zur LP 2. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, Auftragsverhandlungen evtl. vorrangig mit der Gewinner:in durchzuführen, ansonsten mit allen Preisträger:innen. Der Auftrag kann nur an Preisträger:innen vergeben werden, welche die aufgeführten Eignungkriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen. Im Verhandlungsverfahren wird neben der Platzierung im Preisgericht (40%), der Reaktion auf die Kritik des Preisgerichts (10%) und dem Honorarangebot (10%), auch die Qualifikation/Organisation des Büros/Personals/Unterauftragnehmer (40%) als Generalplaner ein Zuschlagskriterium sein. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlung vor.

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