Maßnahme zur Eignungsfeststellung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Gegenstand der Maßnahmenkombination ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch eine intensive Aktivierung in Form von begleitenden, individuellen und bedarfsorientierten Hilfen und Beratungen bei allen Fragen bezüglich des Integrationsprozesses und darauf aufbauend die kurzfristige bzw. langfristige Vermittlung in eine Ausbildung bzw. versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.