Projekt-ID: #10.05.06-25.2a

Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1)

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Projektbeschreibung

Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.

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Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.

Geschätzter Wert 210.084 €
Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.08.2027

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