Der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein obliegt als Grundstückseigentümerin von ca. 40.000 Hektar die Verkehrssicherungspflicht an Straßen verschiedener Kategorien. Diese beinhalten Bundesstraßen, Landesstraßen, Wasserstraßen, Bahnschienen, Wanderwege, Feld- und Waldwegen.
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.