Der Wettbewerb wird als einstufiger nichtoffener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zum Abschluss des Verfahrens nach der Entscheidung des Preisgerichts anonym. Die Bewerbungs- und Wettbewerbssprache ist Deutsch.Aufgabe des Realisierungswettbewerbes, mit anschließendem Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV, ist die Planung der Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume eines Wohnheims für Studierende (Bauwerksplanung) nach den aktuellen Anforderungen für das Studierendenwerk Augsburg.Das Studierendenwerk Augsburg ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, deren Aufgabe unter anderem der Bau und Betrieb von günstigem Wohnraum für Studierende unter den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit ist. Die Beantragung von öffentlichen Mitteln des Freistaats Bayern ist beabsichtigt. Hierfür sind die einschlägigen Förderrichtlinien einzuhalten.Mit Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:Auslobungstext mit den Anlagen 1-12 (Anlage 13 – Vertragsentwurf Objektplanungsleistung - wird nachgereicht), Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag, Bewertungstabelle VgV (Zuschlagskriterien), Vordruck Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe), Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft sowie weitere Vordrucke für Nachweise, welche mit Angebotsabgabe für das anschließende VgV vorgelegt werden müssen.
PLANAUFGABE:Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 452/34 in Neu-Ulm im neuen Wohnquartier „Am Illerpark“, die Errichtung eines Studierendenwohnheims mit mind. 75 Wohnheimplätzen. Das Wettbewerbsgrundstück hat eine Fläche von ca. 1720 m2 und ist unbebaut.TERMINE:- Fristablauf zur Bewerbung mit Abgabe der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform am: 07.07.2025, 12 Uhr- Prüfung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer bis: 14.07.2025- Aufforderung zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten am: 15.07.2025- Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis: 09.09.2025- Preisgerichtsitzung: 08.10.2025- Aufforderung der Preisträger zur Teilnahme an dem anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: ca. KW 42 – im Anschluss an die PreisgerichtssitzungBEURTEILUNGSKRITERIEN WETTBEWERBSARBEITEN:Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Vorprüfung( Vollständigkeit, Erfüllung Raumprogramm, Verstöße gegen die Ausbildung, Erfüllung des Baurechts); Städtebauliche Eingliederung; Erschließung/ Innere Funktion und Gestaltung; Konstruktion/ Bauausführung; Nachhaltigkeit VGV:Im Anschluss an den Nichtoffenen Realisierungswettbewerb wird mit den Preisträgern des Wettbewerbs, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Entsprechend der europaweiten Wettbewerbsbekanntmachung werden die Preisträger des Realisierungswettbewerbes zur Teilnahme an den Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Im anschließenden Verhandlungsverfahren werden von den Preisträgern des Wettbewerbs folgende weitere Eignungsnachweise mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe verlangt: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §42 (1) VgV, §123 und 124 GWB vorliegen von Architekten/-innen- Russland-Erklärung, unterschrieben von Architekten/-innen- Angabe, ob wirtschaftliche Verbindungen mit anderen Unternehmen bestehen- Auszug aus Handels- oder Partnerschaftsregister, falls zutreffend.ZUSCHLAGSKRITERIEN:Die Kriterien der Bewertung im Vergabegespräch (Zuschlagskriterien) werden wie folgt festgelegt:A. Wettbewerbsergebnis: 50% (max. 250 Punkte)Wertung 1. Preis: 100% von 50%Wertung 2. Preis: 80% von 50%Wertung 3. Preis: 60% von 50%B. Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses: 5% (max. 25 Punkte)C. Arbeitsweise des Bewerbers : 15% (max. 75 Punkte)D. Honorar: 30% (max. 150 Punkte)Maximal erreichbare Punktzahl: 500 Punkte.WEITERE BEAUFTRAGUNG DURCH DEN AUSLOBER:Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise für die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI in der aktuell gültigen Fassung. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen:- Leistungsstufe 1: LPh 1 und 2. - Leistungsstufe 2: LPh 3 und 4. - Leistungsstufe 3: Erstellen der funktionalen Leistungsbeschreibung, Erstellen von Leitdetails.- Leistungsstufe 4: Baubegleitende, fachtechnische Beratung des Auftraggebers.- Leistungsstufe 5: Fachtechnische Beratung des Auftraggebers innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche.Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen und die Besonderen Leistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Leistungsstufen 2,3,4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 3,4 und ist jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß §158 Abs. 1 BGB), wenn: •1. die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid in beantragter Höhe oder einen vorgelagerten Bescheid über die Bewilligung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn nach Ziffer 5.2 der Förderrichtlinie erteilt hat, •2. die Finanzierung der Leistungsstufe 3 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 5) gesichert ist. • 3. keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.